Ein 16-Jähriger in einem gestohlenen Auto hat im Großraum Saarbrücken eine wilde Verfolgungsjagd ausgelöst. Ein 55-Jähriger fuhr am Karfreitag zufällig hinter dem schwarzen Kleinwagen her und erkannte seine zuvor gestohlen gemeldeten Kennzeichen an dem Auto, wie die Polizei in Saarbrücken mitteilte.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen nahmen die Fahndung auf. Der 55-Jährige verfolgte seinerseits den Kleinwagen rund 20 Kilometer durch mehrere Vororte Saarbrückens. Insgesamt kollidierten die Wagen dabei drei Mal, mehrere Autos wurden beschädigt. Die Fahrt endete in Bübingen, der 16-Jährige floh zu Fuß, wieder verfolgt vom 55-Jährigen.
Polizisten nahmen den Jugendlichen aus Saarbrücken schließlich fest und gaben ihn in die Obhut eines Erziehungsberechtigten. Das Auto war den Ermittlungen zufolge am Vortag aus einer Garage entwendet worden. Den 16-Jährigen erwarten nun zahlreiche Strafverfahren, wie es heißt. Verletzt wurde niemand.
Haftpflicht der Eltern zahlen den Schaden vom Bubi, und fordern dann das geld von den Eltern zurück.
Da wäre ich dann aber mal sehr neugierig auf die Schadensregulierung:, 1. wer zahlt für die Schäden: am gestohlenen Auto? Der Dieb ist mit 16 Jahren strafmündig hat aber ganz bestimt keine Versicherung... 2.am Auto des privaten Verfolgers? 3. an Drittautos welche durch den Dieb oder durch den Verfolger beschädigt wurden bei der wilden Fahrt?