194.441 Menschen beziehen – Stand 2020 – eine Luxemburger Rente. Und 461.626 Menschen aus Luxemburg, den Nachbarländern oder anderen Staaten sind in Luxemburg rentenversichert. Neigt sich deren berufliche Laufbahn dem Ende zu, sind einige Arbeitnehmer verunsichert, wie die Berechnung und Besteuerung der Rente für Grenzgänger funktionieren. Einen Überblick dazu gab Sylvain Hoffmann, Direktor der luxemburgischen Arbeitnehmerkammer CSL, unserer Partnerzeitung Trierischer Volksfreund.
Herr Hoffmann, in welchem Alter darf man in Luxemburg regulär in Rente gehen? Wie viele Jahre muss man gearbeitet haben?
Sylvain Hoffmann: In Luxemburg gibt es drei Schwellen für das Renteneintrittsalter, die jeweils unterschiedlichen Kriterien unterliegen. Das „reguläre“ Alter oder besser gesagt, das legale Renteneintrittsalter, liegt bei 65 Jahren. Um mit 65 Jahren die Rente zu beziehen, muss man mindestens zehn Jahre lang eingezahlt haben. Wobei der Rentenbetrag relativ gering ausfallen wird, wenn man nur zehn Jahre eingezahlt hat. Dann gibt es die vorzeitige Alterspension, die man bereits vor 65 Jahren beziehen kann. Sie kann ab 57 Jahren von einem Arbeitnehmer beantragt werden, der zuvor 40 Jahre gearbeitet beziehungsweise eingezahlt hat. Es ist auch möglich, diese vorzeitige Alterspension erst mit 60 Jahren zu beantragen, wenn man 40 Jahre lang versichert war. Dabei zählen nicht nur die reinen Arbeitsjahre, sondern es werden auch Zeiten wie Studien- oder Erziehungsjahre berücksichtigt.
Wie wird der Rentenbetrag in Luxemburg berechnet?
Vereinfacht erklärt setzt sich der Betrag aus zwei Elementen zusammen: ein pauschaler Betrag, der für alle Rentner gleich ist, weil er lediglich von der Einzahlungsdauer abhängt und nicht der Berechnungsbasis, also vom Gehalt im Laufe der beruflichen Laufbahn. Dazu kommt noch ein Betrag, der proportional zu den Gehältern ausfällt, die im Laufe des Berufslebens erhalten wurden. So wird der Rentenbetrag berechnet und regelmäßig an die Preise und die reale Lohnentwicklung angepasst. Darüber hinaus bekommen alle Rentner zum Jahresende eine Zulage, deren Höhe nach der Einzahlungsdauer berechnet wird. Schließlich gibt es in Luxemburg eine Minimalrente für die Menschen, die zwischen 20 und 40 Jahre eingezahlt haben. Der Betrag hängt von der Versicherungsdauer ab.
Wie viele Jahre muss ein Grenzgänger in Luxemburg gearbeitet haben, um Renten aus Luxemburg beziehen zu dürfen?
Wenn der Grenzgänger mindestens zwölf Monate in Luxemburg gearbeitet hat, bezieht er eine luxemburgische Rente, wenn er die erforderlichen Bedingungen erfüllt (also zehn Jahre Einzahlung in das Rentensystem mit 65 Jahren). Dabei werden natürlich auch die Arbeitsjahre im Wohnort (oder in einem Drittstaat) angerechnet.
Wie funktioniert das luxemburgische Rentensystem für Selbstständige?
Das Rentensystem für Selbstständige ist vergleichbar mit demjenigen der Arbeitnehmer. Die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ist verpflichtend, und die Bedingungen für den Bezug und die Berechnungsmodalitäten einer Rente sind die gleichen. Übrigens sind Selbstständige Mitglieder in derselben Rentenkasse wie die Arbeitnehmer.
So viel Geld gibt’s
Maximal können in Luxemburg 8.525,50 Euro ausgezahlt werden, schreibt die Luxembourg Times unter Bezug auf Zahlen aus dem Jahr 2020. Die bekommt aber natürlich nicht jeder. Durchschnittlich bekommen jene Rentner, die derzeit eine volle Luxemburger Rente beziehen 3.900 Euro. Den vollen Anspruch können aber nur ein Drittel der Menschen mit Rentenanspruch geltend machen. Der Rest bezieht nur teilweise Rente in Luxemburg und bekommt 1.250 Euro. Die Renten sind an den Index gekoppelt. (Red.)
Wie wird die Rente in Luxemburg im Regelfall besteuert?
Die Rente wird wie die Gehälter so besteuert, dass die Rentenkasse die entsprechende Steuer direkt abzieht. Anschließend kann oder muss man je nach Situation am Ende des Jahres eine Steuererklärung ausfüllen, um Steuer nachzuzahlen oder Steuerbegünstigungen geltend zu machen.
In welchem Land muss ein deutscher Rentner, der zur Hälfte in Deutschland und zur Hälfte in Luxemburg gearbeitet hat, seine Rente versteuern?
Diese Person wird eine Rente in beiden Ländern beziehen. In Deutschland wird ihre deutsche Rente besteuert und in Luxemburg ihre luxemburgische.
Hat die Ehefrau eines deutschen Grenzgängers, der in Luxemburg gearbeitet hat, Anspruch auf eine Witwenrente?
Ja, sie hat Anspruch darauf – genauso wie die Ehefrau eines Arbeitnehmers aus Luxemburg. Aber genau wie für die Einheimischen gelten Bestimmungen zur Verhinderung einer Leistungshäufung. Gegebenenfalls kann dies zu einer Minderung der Witwenrente führen, falls die Witwe über ein eigenes Einkommen verfügt. (Trierischer Volksfreund)
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