Irrglaube führt ins Gefängnis. Ein Attentat hat das in Luxemburg lebende und jetzt rechtskräftig verurteilte Ehepaar nicht verübt, aber ausführlich Propaganda für den IS gemacht. Deshalb musste es sich vor Gericht verantworten. Im Berufungsprozess im Dezember 2022 wurde der Mann zu 30 Monaten und die Frau zu 18 Monaten verurteilt. Beide Haftstrafen wurden zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt – unter der Bedingung, dass sich beide einer Deradikalisierungstherapie unterziehen.
Nachdem der Antrag auf Kassation abgewiesen wurde, sind die Urteile nun rechtskräftig, also im Prinzip 15 Monate für den Mann, Luxemburger, und für die Frau, Französin, neun Monate. Für die genaue Vollstreckung des Strafmaßes („exécution de la peine“) gibt es allerdings Alternativen zum Gefängnis. Möglich ist zum Beispiel eine elektronische Fußfessel. Infrage kommen könnte das deshalb, weil das Ehepaar ein gemeinsames noch junges Kind hat. Wer jedoch letztendlich hinter Gitter muss, ob überhaupt oder wenn ja, für wie lange und/oder unter welchen Bedingungen, ist eine Frage, die bis jetzt nicht beantwortet ist, so die Pressestelle der Luxemburger Justiz.
Radikalisierung über die Jahre
Beide Eheleute sind bereits in jungen Jahren zum Islam konvertiert. Ein Attentat haben sie nicht begangen. Trotzdem gelten sie für die Justiz als Täter. Beide waren beschuldigt, in sozialen Netzwerken nachweislich Kontakte zu Gleichgesinnten gesucht sowie sehr umfänglich Propaganda für den IS und dessen menschenverachtende Ideologie gemacht zu haben. Dabei hätten sie sich immer mehr radikalisiert.
In beiden Gerichtsinstanzen gaben die Verurteilten zu verstehen, nur strenggläubige Muslime zu sein, aber keine Terroristen. Sie hätten nichts Böses bezweckt, sondern sich eingehend mit islamistischen Strömungen beschäftigt, um diese zu verstehen und sie, wie sie sagten, „am wahren Islam“ zu messen. Eine Suche sei es gewesen, nicht mehr. Das sagte auch ihr Anwalt im Berufungsprozess und forderte den Freispruch. Der Generalstaatsanwalt aber sah im Handeln der beiden eine gewisse kriminelle Energie, ein Einverstandensein mit der Ideologie des IS und folglich auch mit dessen Taten.
Der nun abgeschlossene Prozess ist der erste, der in Luxemburg aufgrund des Anti-Terror-Gesetzes vor Gericht geführt und abgeschlossen wurde. In diesem Rahmen wurde den beiden jetzt Verurteilten, grob zusammengefasst, vier Vorwürfe gemacht: 1. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; 2. Provokation von Terror; 3. Rekrutierung; 4. Aufruf/Aufstachlung zum Hass.
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