CoronavirusWas Sie jetzt über die Steuererleichterungen in der Krise wissen müssen

Coronavirus / Was Sie jetzt über die Steuererleichterungen in der Krise wissen müssen
Finanzministerium Foto: Editpress/François Aussems

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Durch die grassierende Corona-Pandemie und die Schutzmaßnahmen der Regierung geraten viele Betriebe und Selbstständige in eine wirtschaftliche Schieflage. Das Finanzministerium bietet rasche und unkomplizierte Hilfe, um die Schäden abzufedern und Liquidität zu gewähren.

Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise, die mit der Ausbreitung des Coronavirus in den Startlöchern steht, hat die Regierung mehrere steuerliche Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen und Selbstständigen („personnes juridiques et morales“) aus der Patsche zu helfen. Primäres Ziel ist es, den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf von Unternehmen und Selbständigen zu decken, die von der Lahmlegung des wirtschaftlichen Lebens stark betroffen sind.

1. Direkte Steuern

Juristische und natürliche Personen, die eine Tätigkeit ausüben, mit der ein kommerzieller Gewinn, ein land- und forstwirtschaftlicher Gewinn oder ein Gewinn aus der Ausübung eines freien Berufes erzielt wird und die aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, können einen einfachen Antrag auf Aufhebung der Steuervorschüsse für die ersten beiden Quartale des Jahres 2020 stellen. Diese Maßnahme gilt für die Einkommenssteuer und die kommunale Gewerbesteuer.

2. Eine neue Zahlungsfrist

Dieselben Personen können eine viermonatige Zahlungsfrist für Steuern beantragen, die nach dem 29. Februar 2020 fällig werden. Diese Zahlungsfrist unterliegt keinen Verzugszinsen und betrifft die Einkommenssteuer, die kommunale Gewerbesteuer und die Vermögenssteuer.

3. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung wird verlängert

Die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen wurde bis zum 30. Juni verlängert. Diese Entscheidung gilt sowohl für juristische als auch für natürliche Personen. Die Frist für die Einreichung, den Widerruf oder die Änderung einer individuellen Steuererklärung wird bis zum selben Datum verlängert.

4. Schnelle Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Was die indirekten Steuern betrifft, so wird die Verwaltung ab dieser Woche alle Mehrwertsteuerguthaben unter 10.000 Euro zurückerstatten. Dies ist eine Maßnahme, die es ermöglicht, den Liquiditätsbedarf von etwa 20.000 im Großherzogtum ansässigen Unternehmen zu decken.

Wie schützt man sich am besten vor einer Ansteckung?

Die Schutzmaßnahmen sind die gleichen wie bei anderen Infektionen der Atemwege: Hände regelmäßig und gründlich waschen, in den Ellbogen oder in ein Papiertaschentuch niesen und das Taschentuch sofort in einem abgedeckten Mülleimer entsorgen, Händeschütteln und Küssen vermeiden, engen Kontakt mit kranken Menschen meiden, zu Hause bleiben, wenn man krank ist, und davon absehen, das Gesicht mit den Händen zu berühren.

Seit dem 2. März 2020 ist eine Hotline für die Öffentlichkeit unter der Nummer 8002 8080 in Betrieb.

Menschen mit Symptomen einer Infektion oder solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sollen nicht zum Arzt oder in die Notaufnahme gehen, sondern die Nummer 8002 8080 (oder im Notfall 112) anrufen. Darüber hinaus sollten sie von Besuchen bei gefährdeten Personen absehen.

Das Coronavirus im Steckbrief

– Name: Coronavirus, Covid-19
– Übertragungsweg: Tröpfcheninfektion
– Am meisten betroffene Körperregion: Lungen
– Symptome: trockener Husten, Fieber, Atemnot
– Inkubationszeit: bis zu 14 Tagen
– Gefährlich besonders für ältere Menschen oder Personen, die schon (schwere) gesundheitliche Probleme haben