Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hat einen Mann angeklagt, weil er rund um sein Gartengrundstück eine Selbstschussanlage installiert haben soll. Ein Mann soll im Mai beim Betreten des Grundstücks die Anlage ausgelöst haben und in der Kniekehle getroffen worden sein, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.
Der 64 Jahre alte, nicht vorbestrafte und geständige Grundstücksbesitzer soll außerdem Munition mit einem Metalldetektor gesucht und gelagert haben. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei unter anderem Wurfgranaten, den Lauf eines Maschinengewehrs sowie den Zünder einer Handgranate und drei Granaten. Darüber hinaus habe der Mann Sprengfallen aufgestellt, angeblich zur Abwehr von Wildschweinen.
Der 64-Jährige gab laut Staatsanwaltschaft bislang zu Protokoll, dass er nicht habe Menschen verletzen wollen. Laut Anklage waren von dem Mann aufgestellte Schilder nicht aussagekräftig genug, obwohl das Grundstück in der Nähe eines Trampelpfads liegt. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
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