Wie im Tripartite-Abkommen vom 28. September festgehalten, wurde die Vorauszahlung bei Sozialversicherungsbeiträgen zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Diese Maßnahme soll dabei helfen, „die Beitragszahlungen besser zu verteilen“ und so Arbeitgebern und Personen, die auf eigene Rechnung erwerbstätig sind, unter die Arme zu greifen, meldet das Ministerium für soziale Sicherheit am Montagmorgen. Dadurch hätten Arbeitgeber einen größeren Spielraum, um die vorhergesagte Indextranche zu finanzieren, die zusätzlich zu jener, die auf April 2023 verschoben wurde, fallen wird.
„Konkret bedeutet die Abschaffung des Vorschusses für Arbeitgeber und Personen, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, eine zusätzliche Liquidität, die einem Monat Sozialversicherungsbeiträge entspricht“, heißt es in dem Presseschreiben.
Das „Centre commun de la sécurité sociale“ (CCSS) werde die Rechnungen anpassen und so die Abschaffung der Vorauszahlung in drei Schritten umsetzen. So würden letztlich die im März 2023 ausgestellten Rechnungen den Beiträgen für Januar 2023 entsprechen.
Das CCSS habe die Betroffenen bereits informiert. Sämtliche Informationen sind jedoch auf der Internetseite des CCSS nachzulesen.
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