Wie die Verfassung des Landes ist, scheint klar: Hiermit ist nicht der moralische Zustand der Politik gemeint, die sich ob jüngster Fälle von Vermischung öffentlicher und persönlicher Interessen in einer Selbstfindungskrise befindet – jedenfalls müssen diverse Gewählte sich selbst und ihr Gebaren wohl kritischer als in der Vergangenheit betrachten, möchten sie ihre Posten und Pöstchen weiterhin behalten. Auch auf die Verfassung der Bürger des Großherzogtums, genervt durch den täglichen Straßenverkehr und in novembertypischer, leicht depressiver Stimmung, soll mit dem Titel nicht angespielt werden.
Es geht vielmehr um die Konstitution, das Grundgesetz, das in Luxemburg auf mehr als 150 Jahre verstaubter Geschichte zurückblicken kann. Bereits vor 20 Jahren war dies der Politik klar, seit 15 Jahren – spätestens ab dem Eklat, als Großherzog Henri sich weigerte, das demokratisch beschlossene Euthanasie-Gesetz zu unterzeichnen – beschäftigt sich eine parlamentarische Kommission intensiv mit der Reform der Verfassung aus dem Jahr 1868.
Dies geschah parteienübergreifend in einem konstruktiven Geist, der angesichts der Vorgabe, dass Änderungen an dem zentralen Regelwerk unseres Staates nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich sind.
Solche Änderungen gab es in der Vergangenheit schon oft. Prominente Beispiele von konstitutionellen Änderungen, von denen es seit 2003 wenigstens zehn gab (was den Staatsrat zu der Bemerkung veranlasste, es handele sich um eine Banalisierung der Verfassungsänderungen), sind die Abschaffung der Todesstrafe (1999), die Anpassung der Versammlungsfreiheit (1999), die Anpassung der Pressefreiheit (2004), die Gleichstellung von Mann und Frau (2006), der Schutz des Privatlebens (2007), der Schutz der Umwelt (2008) …
Der aktuelle Präsident der zuständigen parlamentarischen Kommission, Alex Bodry, hat inzwischen weitere 20 bis 30 verfassungsrelevante Punkte identifiziert, über die parteienübergreifend Konsens herrscht und die so ebenfalls geändert werden könnten.
Dies ist allerdings nur sein Plan B, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung (S. 3) unterstreicht. Das eigentliche Ziel bleibt eine neue, moderne Verfassung, die ins dritte Jahrtausend passt und entsprechend auch die Rolle und Macht des (nicht gewählten) Großherzogs neu definiert.
Die vom neuen Präsidenten der CSV eingebrachten Bedingungen zu der Reform – von manchen als Ultimatum bezeichnet und wohl nicht von allen Mandatsträgern der Christlich-Sozialen mitgetragen, von einigen gar als Affront gegen den langjährigen Kommissionspräsidenten, den CSV-Politiker Paul-Henri Meyers, gesehen – scheinen nicht mehr die ursprüngliche Verve zu haben: Die Partei habe sich bewegt, heißt es.
Die Christlich-Sozialen wollen wohl nicht als die Partei dastehen, die eine Bremse zur Moderne darstellt. Diese Rolle hatte sie lange genug inne und verlor mit diesem Image in letzter Zeit immer wieder Wahlen …
„Die CSV hat sich bewegt“: Für Alex Bodry ist die Verfassungsreform „verzögert, aber weiter aktuell“
Was hat das denn nun schon wieder mit christlich zu tun? Eine Phobie oder keine?
Ist das noch christlich oder kann das weg?
Dann erst recht nicht, denn dann wäre es längst zu spät. :)
Die CSV würde die 'Moderne' mal nicht erkennen wenn sie von ihr ins Gesicht gebissen würde.
De Maître huet geschwat! : )
Der Vorschlag kann getrost wieder geknickt werden. Eine neue Verfassung braucht in der Chamber eine 2/3-Mehrheit. Um eine Verfassungsänderung per Volksabstimmung durchzukriegen müsste man erst mal die aktuelle Verfassung ändern, und würde sich dann gleich auf sehr gefährliches Terrain begeben.
Sagen wir mal eine Mehrheit der Bevölkerung würde in einer Volksabstimmung für etwas stimmen, das so nicht in die Verfassung darf, dann hätten wir ein riesiges Problem. Kleiner Tipp: Das Thema "Todesstrafe" ist ein gutes Beispiel wieso Ihr Vorschlag auf keinen Fall durchgeführt werden und schon gar nicht zur Regel werden darf.
Nochmals. "par la grâce de Dieu" wurde bereits vor Jahrzehnten abgeschafft.
Laut Verfassung hatte er übrigens eine Wahl.
"Aber man sieht was schlechte Wahlresultate bewegen können."
Die Verfassungsvorlage war bereits lange davor mehr oder weniger fertig. Die 2013er Wahl hat da nicht mehr viel dran geändert.
ist doch ganz einfach. die regierung soll die änderungen (vorher/nachher) der wahlberechtigten bevölkerung zugänglich machen und dann kann der souverän, wie man immer vor wahlen genannt wird, abstimmen.
"als Großherzog Henri sich weigerte, das demokratisch beschlossene Euthanasie-Gesetz zu unterzeichnen "
Hatte der " Nous..par la grâce de Dieu" denn eine Wahl? Sind die Christen denn nicht durch ihre 2000 Jahre alte Verfassung gezwungen rückständig zu bleiben? Aber man sieht was schlechte Wahlresultate bewegen können.
Die Kühle aus dem hohen Norden hat das Wort, der Herr zu ihrer rechten hört artig zu. Und die anderen Vereinsmitglieder folgen zähneknirschend, mit der Faust in der Tasche.
Genau, die Wahl haben wir, das haben wir ja schon zwei Mal demonstriert.
Packt dir déi puer Säiten net beieneen?
Sogar die Dinos werden wach,wenn sie noch nicht gestorben sind.
Genau Nomi daat wär eng Approch dei wirklech demokratesch wär....awer wellen eis Politiker daat?
Unglaubwürdig, nicht überzeugend! Die CSV sieht ein, dass sie ganz einfach keine andere Wahl hat.
Wei'ni get dann elo endlech den text vun der Verfassung, Artikel fir Artikel an der Press publizei'ert an neutral kommentei'ert mat pro & Kontra ??
All 2ten Daag een Artikel !