Der Stillhaltekommissar war ein Reichskommissar zur Gleichschaltung oder Liquidation von juristischen Personen während des Nationalsozialismus in Gebieten, die vom Deutschen Reich annektiert waren. Obwohl der Stillhaltekommissar dem Gauleiter unterstellt war und dieser ihn mit weitreichenden Befugnissen ausstattete, handelte es sich nicht um eine NS-Verwaltung im eigentlichen Sinne. Der Stillhaltekommissar und sein etwa 20-köpfiges Team hätten im Auftrag der NSDAP-Parteizentrale gearbeitet, unterstrich Marc Schoentgen.
Erstmals kam der Stillhaltekommissar im besetzten Österreich 1938 zum Einsatz, später dann in Böhmen und Mähren, im Sudetenland und ab dem 28. August 1940 in Luxemburg. Auch das Elsass und Lothringen unterstanden der luxemburgischen Stiko.
Guten Tag Herr Schoentgen, ab 1933 wurde der (weltweit agierende) Sozialverband der Katholiken vom unfehlbaren päpstlichen "Luxemburger Wort" gezwungen, sich der Naziideologie nicht nur zu unterwerfen, sondern sich mit ihr zu identifizieren. "Die NSDAP hat große Erfolge erzielt. Wir müssen ihr behilflich sein, weiterhin Erfolge zu erzielen. Denn wenn sie zugrunde geht, gehen auch wir mit zugrunde. Das darf nicht sein. Deshalb müssen wir mit aller Kraft eingreifen." (Luxemburger Wort, 24.04.1933) "Der Nazismus (…) ist eine Kultur, in der alles auf die Macht als höchstem Wert ausgerichtet ist, und die immer wieder Gerechtigkeit und Gleichheit aller Menschen als lästige Überbleibsel einer dekadenten Demokratie schlecht macht." (…) "Kulturen sind ziemlich wasserdicht." (Kurt LEWIN, Sozialpsychologe, Der Sonderfall Deutschland, 1943) MfG Robert Hottua