Mittwoch24. Dezember 2025

Demaart Zu Demaart

Headlines

Medienberichte Urteil ausgesetzt: Umstrittener Arzt könnte bald wieder Patienten behandeln

Medienberichte  / Urteil ausgesetzt: Umstrittener Arzt könnte bald wieder Patienten behandeln
 Foto: Editpress/Tania Feller

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Das rechtliche Fragezeichen über der beruflichen Zukunft des umstrittenen Arztes Dr. Benoît Ochs wird wohl noch eine Zeit lang bestehen bleiben. Laut einem Bericht des „Luxemburger Wort“ soll das am kommenden Mittwoch erwartete Urteil im zweiten Disziplinarverfahren ausgesetzt werden. Grund ist ein erneuter Befangenheitsantrag. 

Dr. Benoît Ochs ist einer der führenden Köpfe der Bewegung der Impf- und Corona-Maßnahmengegner. Während der Pandemie verschrieb der Arzt unter anderem umstrittene Medikamente, deren Wirksamkeit gegen Corona wissenschaftlich nicht bewiesen oder sogar widerlegt wurde, und soll gegen die Maskenpflicht und die Behandlungsauflagen in seiner Praxis verstoßen haben. Dafür wurde er im März 2022 wegen Verstößen gegen den Deontologiekodex vom „Conseil supérieur de discipline“ des „Collège médical“ verurteilt und musste seine Praxis in Gonderingen ab dem 15. April 2022 für ein Jahr schließen.

In wenigen Tagen wird diese wohl wieder ihre Türen öffnen. Dennoch steht noch ein zweites Disziplinarverfahren gegen den Arzt aus. Dieses Mal geht es um ähnliche Verstöße wie bei seinem ersten Verfahren, doch in der Zeit zwischen dem Urteil in ersten Instanz im Juli 2021 und dem in zweiter Instanz im März 2022. Ihm wird außerdem vorgeworfen, unzulässige Zertifikate ausgestellt zu haben und bei seinen öffentlichen Auftritten vor der Impfgegner-Szene mit Vergleichen mit der Zeit des Nationalsozialismus andere Ärzte verleumdet zu haben. 

Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden des Disziplinarausschusses, den Präsidenten des Bezirksgerichts Luxemburg, Pierre Calmes, lässt das zweite Disziplinarverfahren nun ins Stocken geraten. Egal, ob das Gericht diesem statt gibt oder nicht – die Gegenseite hat daraufhin das Recht, Einspruch zu erheben. Eine endgültige Entscheidung, ob Ochs ein weiteres Berufsverbot einstecken muss, zieht sich also weiter in die Länge. 

ee Patientenaffer
15. April 2023 - 8.38

Bin absolut nicht mit Dr. Ochs einverstanden. Nach der ärtzlichen Deontologie müssten allerdings einige seiner Kollegen/innen ebenfalls geahndet werden. Als Ehemann und Begleiterin meiner krebskranken und unter grossen Schmerzen leidenden Frau, wurde ich Zeuge, dass ihre Hausärztin , trotz festem Termin, sie absichtlich stundenlang warten liess und sie einfach nicht "empfing", weil meine schwer kranke Gemahlin , nach dem letzten Strohhalm greifend, sich bei einem vorherigen Besuch nach einer eventuellen Alternativtherapie erkundigte. Diese Dame gehört zu der Zunft der überheblichen "Götter in Weiss", deren Zahl Gott sei Dank abnimmt. In der Zwischenzeit haben wir, in unserer Nähe, eine junge Ärztin gefunden, die weitaus liebenswerter und sichtlich kompetenter ist.Bei ihr fühlt sich meine Frau in guten Händen.