Eingangs möchten wir die Benutzung des Begriffs „Deportation“ hinterfragen. In den internationalen Wörterbüchern wird die Bedeutung des Begriffs „Deportation“ mit „Verschleppung“, „Zwangsverschickung“, „Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen“ (Duden) angegeben. Gemäß den konsultierten Quellen werden von Deportation betroffene Personen ihrer Freiheit und Rechte beraubt, in Konzentrationslagern oder gefängnisähnlichen Strukturen interniert und in der Regel für Zwangsarbeit herangezogen.
Das Hollericher Mahnmal erinnert der Gedenktafel zufolge an 2.906 zu Tode gekommene Zwangsrekrutierte und an 65 „deportierte Patrioten“. Bei Letzteren handelt es sich um Personen, die während der Umsiedlung gestorben sind.1) Die Gesamtzahl der zwangsrekrutierten Opfer von 2.906 setzt sich wie folgt zusammen: 2.848 Männer (Wehrmacht und Reichsarbeitsdienst) und 58 Frauen (Reichsarbeitsdienst und Kriegshilfsdienst).2) Die nach Osten deportierten und dort ermordeten Juden und Jüdinnen, die vor dem deutschen Einmarsch in Luxemburg lebten, sowie die in Konzentrationslager verschleppten und dort ermordeten oder zu Tode gekommenen Resistenzler werden nicht erwähnt.
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