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Uber wird in Europa mit Taxi gleichgesetzt

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Uber brachte mit der Vermittlung von Privatleuten als Fahrer Behörden und Taxi-Branche gegen sich auf – und musste den Service fast überall in Europa einstellen. Der Europäische Gerichtshof sorgt nun dafür, dass es dabei bleibt. Für Uber-Kunden ändert sich erst einmal nichts.

Das Ende des ursprünglichen Geschäftsmodells von Uber mit Privatleuten als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt wurden, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt – und bekräftigte wiederholt, dass er nicht zurückkommen solle. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder mit Taxi-Betrieben. «Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren», betonte Uber in einer ersten Reaktion.

Im Heimatmarkt USA machen Privatleute als Fahrer hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt – und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden sollte. Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlung sei «untrennbar verbunden» mit einer Verkehrsdienstleistung. Die Entscheidung war bereits erwartet worden, nachdem der Generalanwalt des Gerichts eine solche Position einnahm.

Spanisches Taxi-Unternehmen hatte geklagt

Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging. Beim EuGH liegen noch Fälle aus Frankreich und Deutschland, bei denen es unter anderem um den Limousinen-Service UberBlack geht.

Auch wenn sich die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ausdrücklich nur auf die Vermittlung «nicht berufsmäßiger Fahrer» bezieht, könnte die grundsätzliche Einstufung des Dienstes als Verkehrsservice in der Zukunft die Tür für weitere Einschränkungen für das Uber-Geschäft öffnen. Auch in den USA wird unter anderem darüber gestritten, ob Uber die Fahrer als freie Unternehmer einstufen kann, die eine Dienstleistung über die Plattform anbieten, oder sie als Mitarbeiter behandeln muss. Letzteres würde die Kosten des Dienstes in die Höhe treiben.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs. Taxifahrer sei in Deutschland ein Beruf, und für Fahrzeuge in der Personenbeförderung gebe es ein engmaschigeres Netz von Kontrollen als bei privaten Autos, betonte BZP-Präsident Michael Müller. Laien seien daher keine Bereicherung für die Beförderung.

J.C. KEMP
20. Dezember 2017 - 13.44

Im Zusammenhang mit Uber habe ich ähnliche Bedenken zu Car-pooling, via Mitfahrzentralen. Wie steht es da mit der Versicherung, sollte ich ich einen Fremden, bei dem ich am Vortag mitfuhr, befördere und er kommt zu Schaden? Eigentlich ist es ja ein Tauschgeschäft, also auch eine Beförderung gegen Bezahlung.

Lucy Linburhuc
20. Dezember 2017 - 12.54

Gut so. Auch wenn es Sparfüchsen nicht paßt.