In seinem im Oktober 2018 veröffentlichten Rap-Song „FCK LXB“ prangert der Musiker, Sänger und Autor Tun Tonnar von ihm empfundene rechtsextremistische und rassistische Tendenzen in der Gesellschaft Luxemburgs an.
In erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft noch gefordert, Tonnar wegen Beleidigung (Art. 448 des Strafgesetzbuches) zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro zu verurteilen. Der 26-Jährige wurde aber am 8. Mai 2019 freigesprochen. Sollten die Zuhörer im Gerichtssaal damals überzeugt gewesen sein, das Verfahren sei damit abgeschlossen, so wurden sie jetzt eines Besseren belehrt.
Konkret hatten die Politiker Fred Keup (adr) und Joe Thein („Déi Konservativ“) sowie Dan Schmitz gegen den Musiker geklagt. Die drei Nebenkläger erneuern jetzt ihre Forderungen: Fred Keup und Joe Thein hatten in erster Instanz einen Schadenersatz von jeweils 5.000 Euro von Tonnar gefordert. Der dritte Nebenkläger Dan Schmitz wollte, dass der Musiker sich bei ihm persönlich entschuldigt. Zusätzlich zu den 10.000 Euro Entschädigung, die er von Tonnar verlangte, sollte auch das Lied zurückgezogen werden.
Tonnars Verteidiger Philippe Penning fordert dagegen, dass das Gericht den Freispruch aus erster Instanz bestätigt: „Mein Mandant hat niemand in seinem Lied beleidigt.“ Das Wort „Féck“ sei lediglich ein Stilmittel im Lied. „Klibbert mech mat ärer Angscht virun de Friemen“, das sei die Nachricht, die Tonnar rüberbringen wollte. Mittlerweile hat der ADR-Politiker Fred Keup auch gegen eine Reihe anderer Leute geklagt, von denen er sich wegen Aussagen auf Facebook beleidigt oder diffamiert fühlt. „Mir soen dräimol nee zu deenen dräi Appellen“, erklärte Penning.
Die Staatsanwältin ist der Ansicht, dass im Prozess eine gewisse Symbolik stecke: „Ich habe den Text vom Lied aufmerksam gelesen und ich war nicht schockiert.“ Das Wort „Féck“ sei keine Beleidigung, sondern drücke allgemeinen Zorn aus. Zwei der Kläger seien Politiker und die müssten diesen Zorn aushalten.
Der Songschreiber Tun Tonnar soll laut Generalstaatsanwaltschaft keine Strafe erhalten, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer festhielt. Die Richter der 13. Kammer am Bezirksgericht Luxemburg seien in ihrem Urteil eingehend auf die Meinungsfreiheit eingegangen.
Das Urteil wird für den 25. März erwartet.
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Richtig so. Keup und Konsorten der beleidigten Leberwurstfraktion, sollen nicht so empfindlich reagieren. Eine stetig wachsende Nachfrage bei Ausländern nach Luxemburgischem Sprachunterricht, zeigt doch nur, wie diese Herren versuchen ein Problemchen zu einer Riesengeschichte aufzubauen.