Katzen, die auf Bauernhöfen leben, haben in den Augen des Gesetzgebers keinen Besitzer und müssen demnach auch nicht gechippt oder kastriert werden.
Alle Katzen gehören niemandem. Das bestätigt jeder Mensch, der schon einmal einen felinen Mitbewohner hatte. Auf dem Papier, vor allem auf den Seiten der Gesetzbücher, sieht das allerdings anders aus. Tatsächlich gibt es in Luxemburg Katzen, die auch im Sinne des Gesetzes nicht in Knechtschaft leben. Das geht aus der Antwort von Landwirtschaftsminister Romain Schneider auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Goergen (Piraten) hervor.
Demnach gehören Katzen, die auf Bauernhöfen herumirren („chats errants dans les exploitations agricoles“), niemandem. Oft handele es sich um wilde Katzen, die sich einen Bauernhof als Dach über dem Kopf auserkoren haben, meint der Minister. Oder es sind Katzen, die dort geboren wurden. Das ändere allerdings nichts daran, dass es sich immer noch um wilde Katzen handelt. In so einem Fall stehe kein Besitzer fest, der die Katzen mit einem Chip versehen, kastrieren oder sterilisieren müsste, so der Landwirtschaftsminister in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten.
Der Bauernhof macht den Unterschied
Der Parlamentarier hatte wissen wollen, was der Unterschied ist zwischen einer Katze, die auf einem Bauernhof lebt, und einer Katze, die bei einer Privatperson ihr Dach und ihren Futternapf gefunden hat.
Tierschutzorganisationen hätten die Piraten auf Lücken im neuen Tierschutzgesetz aufmerksam gemacht, schreibt Goergen in seiner Anfrage. Der Abgeordnete geht im Besonderen auf die Artikel 4 und 5 des neuen Gesetzes ein. Diese regeln erstens die Pflichten einer Person, die ein Tier hält, und zweitens, welche Tiere nicht oder nur mit einer Genehmigung gehalten werden dürfen.
Seit das Gesetz in Kraft ist, sei erst ein Fall erfasst worden, in dem eine Person Tiere ohne die dafür nötige Genehmigung gehalten hat und deshalb von der Justiz verfolgt wurde, sagt der Minister in seiner Antwort.
Andererseits seien bei Kontrollen auf Bauernhöfen 15 Fälle von Verstößen festgestellt worden, die mit einer Kürzung der Finanzhilfen bestraft worden sind. In keinem dieser Fälle sei es nötig gewesen, die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Hundeketten müssen sechs Meter lang sein
Der Abgeordnete beschäftigt sich in seiner Anfrage daneben mit Hunden. Das großherzogliche Reglement vom Dezember 2018 regelt u.a. die Haltebedingungen für Hunde. Es besagt, dass zum zeitlich begrenzten Anbinden von Hunden eine Kette mit einer Mindestlänge von sechs Metern benutzt werden muss.
Diese Regel habe es auch schon vorher gegeben, sagt der Landwirtschaftsminister – sie stand schon im Tierschutzgesetz von 1983. Zwischen 2015 und 2017 sei dreimal gegen diese Regel verstoßen worden, schreibt der Minister. In allen Fällen konnte das Problem, so Schneider weiter, ohne juristische Maßnahmen gelöst werden.
Vorsorgliche Kontrollen seien schwierig, gibt der Minister zu – zum Beispiel dann, wenn ein Hund in einem Innenhof angebunden ist, der von außen nicht einsehbar ist. Solche Missstände könnten nur dann festgestellt werden, wenn sie dem Veterinäramt mitgeteilt werden.
Luxemburg hat im letzten Jahr ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet. Es gilt als fortschrittlich, weil es nichtmenschlichen Lebewesen in seinem ersten Artikel eine Würde zugesteht. Das Gesetz bestimmt, dass niemand ein Tier ohne Notwendigkeit töten oder ihm schaden darf. Tieren, die leiden, verletzt sind oder sich in Gefahr befinden, muss laut Gesetz geholfen werden.
an 2020 get et Pflicht,dass d'Menschen gechipt gin.....wei absurd get et dann nach!!!!!!!!!!!!
Et gett héich Zäit, dass all déi Baure-Katze kastréiert/steriliséiert gin an déi Anarchie ophält. Déi Katze kommen och bei d'Haiser, friessen deene anere Hauskatzen alles weg an sinn meeschtens extrem agressiv, vergewaltege Regelrecht Mudderen a maachen Terror. Besonnech flott as et, wann se duerch d'Katzeklapp rakommen, an och an der Wunneng Terror maachen a Revéier markéiren. Vun der Inzucht net ze schwätzen.
Et as en Hohn, dass do näischt geschitt. E Bauer muss sech och e puer Kastratioune/Sterilaséirunge leeschte kennen, duerno as en de Problem jo lass.
A wéi ass et mat Kazen déi vu Bauere verschenkt oder verkaft gin? Ass jo awer wuel kloer, dat déi engem - musse gehéieren ... An däerf en esou eng Katz déi nët gechipt as acceptéieren. Oder mecht e sech da selwer strofbar?
A wien chippt a kastréiert dann di verwëldert Hauskazen op Feld a Flouer, ..... wann se sech net gerad mat den Wëllkazen koppelen ... Geschoss daerf jo keng méi gin ...^^ ... dem Deputéierte GOERGEN sai Bléck ass wéi emmer an enger relativer Schieflaag^^ ... Haaptsaach géint d'Baueren an d'Jeeër gesténkert^^
Bauern geniesen noch weitaus abstrusere Extrawürste, unter anderem in Bezug auf das Arbeitsrecht. Die Saisonalarbeiter dürfen als "logé-nouri" quasi während sechs Monaten als Leibeigene angestellt werden.
Es gibt keine 'wilden' Katzen, es gibt Wildkatzen, Hauskatzen und frei lebene Katzen.
In Deutschalnd sind sie da schon etwas weiter und die Bauern werden nicht wie bei uns bei allem 'ne Extrawurst gebraten.
"Aus Sicht des Tierschutzes sind auch Landwirte - wie jeder andere Katzenhalter auch - im Sinne des Tierschutzgesetzes in der Verpflichtung, sich für ihre Tiere und auch deren Nachkommen verantwortlich zu fühlen. Dazu zählt die artgerechte Pflege ebenso wie die tierärztliche Versorgung im Krankheitsfall. Auch sollten sie ihre Katzen kastrieren lassen."
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/frei-lebende-katzen/