Der Entwurf zum Cannabisgesetz sieht vor, dass der Besitz von höchstens 25 Gramm Cannabis für Erwachsene künftig straffrei ist. Volljährige dürfen bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen. Außerdem soll der Eigenanbau in speziellen Vereinigungen erlaubt werden, die maximal 500 Mitglieder umfassen dürfen. In diesen sogenannten Cannabis-Clubs sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Bis zu 50 Gramm kann ein Mitglied monatlich erwerben, für 18- bis 21-Jährige gilt eine Grenze von 30 Gramm.
Geschäfte, in denen Cannabis verkauft wird, soll es vorerst nicht geben. Auch gilt ein Werbe- und Sponsoring-Verbot. In einem Abstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot. Auch in den Cannabis-Clubs und in einem Umkreis von bis zu 200 Metern um die Vereinsräume ist es nicht erlaubt, die Droge zu konsumieren.
Noch festzulegen ist, welche Grenzwerte im Straßenverkehr gelten sollen. Lauterbach betonte am Mittwoch, dass entsprechende Vorgaben auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden sollen. Zuständig dafür ist Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Lauterbach geht davon aus, dass er zeitnah Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen wird.
Der deutsche Gesundheitsminister erklärte, mit dem Cannabisgesetz setze Deutschland auf die bislang „beste Form der Legalisierung, die versucht wurde“. Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die Legalisierungspläne. Die repressive Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte sei gescheitert, sagte er.
Kritik aus der Opposition
Aus der Opposition hallt es, ähnlich wie in Luxemburg, Kritik. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete die Legalisierung als „absolut verantwortungslos“ und sprach gegenüber unserer Redaktion von einem „Anschlag auf den Jugend- und Gesundheitsschutz in Deutschland“. Kritik erntete Lauterbach auch aus den Reihen der SPD. „Wenn wir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote dem NDR. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Stimmen, denen die Legalisierung nicht weit genug geht. Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, forderte etwa erneut eine Freigabe ohne Besitzobergrenze. „Mit einer Vielzahl an kleinteiligen Regularien ist der aktuelle Gesetzentwurf ein echtes Bürokratiemonster, das sich kaum kontrollieren lässt und die ohnehin schon überlastete Justiz weiter an ihre Grenzen bringen würde“, sagte Lütke unserer Redaktion.
Nach der Sommerpause kommt der Gesetzesentwurf in den Bundestag, wo er beraten und beschlossen werden kann. Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, könne die Länderkammer das Gesetz auch nicht stoppen, betonte Lauterbach. Laut Bundesgesundheitsministerium könnte das Cannabis-Gesetz Ende des Jahres in Kraft treten. Geplant ist dann, das Gesetz nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen hin zu evaluieren.
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