Die EU-Kommission will nach unbestätigten Angaben am 15. September die Wiederzulassung von Glyphosat beschließen. Sie beruft sich auf die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte im Juli grünes Licht gegeben. Beim Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt habe man „keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben“, hieß es in der EFSA-Bewertung.
Die Behörde habe erhebliche Risiken ignoriert, warnen nun die Grünen. So seien keine Untersuchungen zur Wirkung von Glyphosat auf Lebensmittel und die Darmflora angestellt worden. Dort könne Glyphosat jedoch wie ein Antibiotikum wirken, warnte die als „Fernsehköchin“ bekannt gewordene österreichische Europaabgeordnete Sarah Wiener. Eine Wiederzulassung nannte auch sie „hoch fahrlässig“.
In Luxemburg wieder erlaubt
Untermauert werden die Bedenken von einer neuen Studie, die die Grünen selbst in Auftrag gegeben haben. Sie wird heute veröffentlicht und geht der Frage nach, welche Auswirkungen die Glyphosat-Nutzung auf das Nutz- und Trinkwasser hat. In fast allen EU-Länder habe sich der Unkrautvernichter in fließenden und stehenden Gewässern nachweisen lassen, fand das mit der Studie beauftragte „Pesticide Action Network Europe“ heraus.
Besonders hoch war die Belastung in Portugal. Auch Österreich, Belgien, Polen und Spanien wiesen kritische Werte auf. Nur für Slowenien gab es Entwarnung. „Diese Studie sollte der endgültige Sargnagel sein“, sagte Häusling. Glyphosat habe sich „fast überall“ nachweisen lassen. Die EU-Kommission dürfe sich daher nicht allein auf EFSA verlassen, sondern müsse die Neuzulassung verschieben.
Doch die Brüsseler Behörde hat es eilig. Wenn sie wie geplant am 15. September grünes Licht gibt, könnten die EU-Staaten schon Mitte Oktober zustimmen und so den Weg für eine Nutzung ab Januar 2024 frei machen. Die deutschen Grünen hoffen allerdings, dass die Bundesregierung „Nein“ sagt. Laut Koalitionsvertrag soll die Glyphosat-Nutzung in Deutschland 2024 auslaufen. Allerdings wirbt der Glyphosat-Hersteller Bayer für eine Verlängerung. In Luxemburg hatte das Verwaltungsgericht die weithin unter dem Namen „Glyphosat-Verbot“ bekannte Regelung zum Verbot verschiedener Pflanzenschutzmittel am 30. März dieses Jahres gekippt. Aufgrund dieses Urteils sind die glyphosathaltigen Produkte wieder erlaubt. „Die Regierung ist weiterhin gewillt, den Gebrauch von Glyphosat in Luxemburg zu verbieten und beim Gebrauch der Pflanzenschutzmittel in die richtige Richtung zu gehen“, hatte der luxemburgische Landwirtschaftsminister Claude Haagen das Urteil im Frühjahr kommentiert.
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