Die Vorgeschichte, erster Teil
Ein Tripartite-Abkommen auf Krücken, gestützt auf irreführenden Inflationsprognosen und undifferenzierten Analysen der wirtschaftlichen Situation der Betriebe.
Ein Tripartite-Abkommen, das von der Regierung gegen die führende Gewerkschaft Luxemburgs durchgeboxt wurde und das Pate für einen Gesetzentwurf steht, das dieselben Benotungen verdient.
Denn plötzlich war sie da, die Indextranche 2023, die es in der Tripartite noch nicht gab.
Plötzlich war das Szenario da, welches zwei oder, was noch wahrscheinlicher ist, drei Indexmanipulationen bis zum Ende des Ablaufs des vorgeschlagenen Gesetzes ankündigte.
Ein Szenario, das laut dem Tripartite-Abkommen und dem Gesetzentwurf (*) das gleichzeitige Auszahlen von mindestens zwei Indextranchen im April 2024 nach sich ziehen müsste.
Als die Inflation das Statec aus heiterem Himmel überraschte und deshalb die vorher auf der Tripartite präsentierten Prognosen müllkorbreif wurden, geriet Wirtschaftsminister Fayot anlässlich einer Pressekonferenz am 4. Mai in Erklärungsnot.
Er verstrickte sich in Widersprüche und vermied es, sein eigenes Gesetzesvorhaben zu zitieren, das vorsah, dass alle Indextranchen, die aufgrund der „Übergangsregelung“ nicht ausbezahlt und verschoben werden, spätestens am 1. April 2024 auszuzahlen wären. Für mindestens eine Indextranche hatte Fayot offensichtlich keine Verwendung mehr.
Der Wirtschaftsminister verleugnete ungeschickt das Problem, wiederholte das mittlerweile gängige und leere Versprechen, dass „keine Indextranche einfach fallen gelassen würde“ und verstieg sich zu den Gipfelaussagen, dass sich die Sozialpartner erneut treffen würden, wenn neue Daten „die Ausgangslage verändern würden“ und dass sich die kommende Regierung (sic!) mit dem zu beschäftigen habe, was nach 2023 passieren würde.
Das Dilemma der politischen Rechtfertigung und Erklärung eines Tripartite-Abkommens, dessen Indexmanipulationen jene des Tandems Juncker-Krecké zwischen 2006 und 2013 in den Schatten zu stellen drohte, mündete in zum Teil skurrile Aussagen von Politikern der Regierungsparteien, wie beispielsweise die des DP-Fraktionschefs Baum, der am 16. Mai in einem RTL-Interview von möglichen „Verschiebungen“ bis ins Jahr 2025 daherredete, um das für die Regierung gefährliche Thema des Wegfalls von Indextranchen umkurven zu können.
Und andere Politiker unterstellten in den Medien dem OGBL Unaufrichtigkeit, wie es beispielsweise die Finanzministerin Backes tat, als sie im „RTL Background“ vor dem 1. Mai die Mobilisation des OGBL schwächen wollte und den OGBL dazu aufforderte, „ehrlich mit den Leuten“ zu sein und im selben Atemzug die Unwahrheit „et ass kee Kafkraaftverloscht do“ in den Äther schickte.
Die Vorgeschichte, zweiter Teil – das wirtschaftliche Problem der Regierung
Die Regierung versuchte zwar den menschenverachtenden und völkerrechtswidrigen Krieg Putins gegen die Ukraine für die Indexmanipulation zu instrumentalisieren, aber es fehlte ihr weiterhin die legitimierende Substanz wirtschaftlicher Krisendaten.
Diese benötigt sie aber, um überhaupt eine Chance zu haben, die luxemburgische Öffentlichkeit von der Notwendigkeit des Angriffs auf den Index überzeugen zu können.
Da ist zunächst einmal die lange Schar der hohen bis sogar außergewöhnlichen Gewinnmitteilungen aus großen Teilen der luxemburgischen Wirtschaft für das Betriebs- und Handelsjahr 2021, wie beispielsweise aus dem Banken- und Finanzsektor, der Luftfahrt oder der Industrie.
Als die Lobbyisten des Patronats merkten, dass sich die publizistische Prahlerei à la ArcelorMittal über den Höhenflug der Profite für den langersehnten Angriff auf den Index kontraproduktiv auswirkte, begannen sie, ihre Propagandahebel umzulegen.
Denn: Ohne das Schüren von Angst vor einer wirtschaftlichen Rezession, vor schweren wirtschaftlichen Konsequenzen bis hin zum Abbau von Arbeitsplätzen war und ist ein Angriff auf die Löhne schwer vermittelbar.
Allerdings erweist sich dies als schwieriges Unterfangen, wenn gleichzeitig das Nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Statec) in seinem Konjunkturbericht vom 6. Juni 2022 keine wirtschaftliche Rezession ausmacht, sondern dieses Jahr von einem Wachstum der luxemburgischen Wirtschaft von 2% und von einem Aufschwung von 4% im Jahr 2023 ausgeht („unter der Voraussetzung, dass sich die geopolitischen Rahmenbedingungen verbessern und die Preise nicht noch mehr ausufern“).
Oder wenn der Generaldirektor von Luxembourg for Finance neben dem Versuch, eine der wichtigsten Errungenschaften des Salariats als „helleg Kou“ abzukanzeln, kein anderes Argument gegen den Index hat als das der „Schwierigkeit“, die bestehen würde, den ausländischen Mutterbetrieben der Banken unser Indexsystem „zu erklären“ („RTL Background“ am 28. Mai).
Und als anlässlich der Pressekonferenz der Handelskammer am 17. Mai der Generaldirektor der Handelskammer sich zwar bemühte, dunkle Wolken am luxemburgischen Wirtschaftshimmel herbeizureden, sein eigener, während der Konferenz vorgestellte „Wirtschaftsbarometer“ aber seine Wettersicht nicht teilte.
„Für die nächsten sechs Monate bleiben die Führungskräfte trotz des unsicheren Geschäftsklimas aufgrund der aktuellen Krisen optimistisch: 32% erwarten einen Anstieg ihrer Geschäftstätigkeit, 53% meinen, dass ihre Geschäftstätigkeit unverändert bleiben würde und 15% rechnen mit einem Rückgang.“ (Wirtschaftsbarometer, S. 4)
Wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass im Barometer „pessimistische“ Wirtschaftsbereiche wie beispielsweise die Horeca überrepräsentiert sind, dürfte der Prozentsatz eines angenommenen Rückgangs der Geschäftstätigkeit noch tiefer liegen.
Dunkle Wolken für die Rentabilität der Betriebe?
„Die Rentabilität der Unternehmen wird durch die aktuelle geopolitische Krise erschüttert. 29% der Unternehmen rechnen mit einem Rückgang ihrer Rentabilität gegenüber 16% im letzten Halbjahr.“ (Wirtschaftsbarometer, S. 5)
Sind das etwa die dunklen Wolken? Oder handelt es sich nicht eher um Gewinntrübungen nach dem außergewöhnlichen Geschäftsjahr 2021?
Und wie erklären sich die 50% der Betriebe, die eine stabile Rentabilität vorhersehen, und jene 22%, die sogar einen Anstieg der Rentabilität prognostizieren?
Außerdem bedeutet eine geringere Gewinnspanne nicht unbedingt, dass die Unternehmen nicht mehr rentabel sind.
Angesichts der historisch hohen Rentabilität und Gewinne im Jahr 2021 ist ein leichter Rückgang weder außergewöhnlich noch katastrophal: „Trotz des von Unsicherheiten geprägten Klimas bleibt die überwiegende Mehrheit der Unternehmen zuversichtlich, was ihre Zukunft und die der Wirtschaft des Landes in den nächsten 2 bis 3 Jahren betrifft.“ (Wirtschaftsbarometer, S. 2)
Und als wäre Luxemburg das einzige Land, das von der „Krise erschüttert“ wird, das einzige Land, das erhöhten Energiepreisen und der Inflation ausgesetzt ist, das einzige Land, das in einigen Wirtschaftsbereichen von gestörten Lieferketten betroffen ist, verstieg sich der Generaldirektor der Handelskammer in die unsinnige Aussage des drohenden Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs.
Und in die abstruse Warnung vor dem Verlust des wirtschaftlichen Götzen „Triple A“ aufgrund vermeintlich gefährdeter öffentlicher Finanzen. In seinem Konjunkturbericht vom 7. Juni 2022 prognostiziert Statec bei den öffentlichen Finanzen einen Überschuss von fast 1% des BIP für das 2021 und für die Jahre 2022 und 2023 eine weitere Verbesserung auf etwa 1,5%.
Der luxemburgische Wirtschaftsminister, der aus welchen Gründen auch immer, der Pressekonferenz der Handelskammer beiwohnte und sie mitgestaltete, meinte zu all dem Widersinn feststellen zu müssen, dass „dat Paradoxt ass awer, datt de Chômage nach niddreg bleift“.
Dabei hätte er nur andere Ergebnisse des Wirtschaftsbarometers zur Kenntnis nehmen müssen, um herauszufinden, dass es einen solchen Widerspruch überhaupt nicht gibt: „Trotz der derzeitigen Unsicherheit und Schwierigkeiten erwarten die meisten Unternehmen (65%), dass sie in den nächsten sechs Monaten ihre Arbeitsplätze erhalten werden. 25% der Führungskräfte planen sogar, ihre Belegschaft zu vergrößern, gegenüber 10%, die ihre Belegschaft verkleinern würden. Dieser Trend ist ein gutes Beispiel für die Dynamik der Arbeitsplatzschaffung in Luxemburg.“ (Wirtschaftsbarometer, S. 5)
Der Anstieg der Verteilungsdifferenz zwischen Kapital und Arbeit
Der Bruttobetriebsüberschuss (EBE) der luxemburgischen Wirtschaft, der als guter Indikator für die wirtschaftliche Rentabilität gilt, hat sich im Zeitraum 2019-2021 nach oben entwickelt. Gleichzeitig gingen die Lohnstückkosten (CSU), also die Löhne im Verhältnis zur Produktivität, leicht zurück. Es ist absehbar, dass die Indexmanipulationen die Verteilungsdifferenz zwischen Kapital und Arbeit erhöhen werden.
Ist dies etwa der Grund dafür, dass sogar die Brüsseler Kommission in ihrem Bericht im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem Nationalen Reformplan für Luxemburg erstaunlicherweise keine Empfehlung für eine Indexmanipulation machte?
Zum Änderungsantrag der Regierung
Der Änderungsantrag der Regierung, der im Wesentlichen darin besteht, die Gesetzesinitiative auf das Verschieben einer einzigen Indextranche zu begrenzen, ändert natürlich nichts am Tatbestand der Indexmanipulation.
Diese ist und bleibt ein überflüssiger Angriff auf die Löhne (und auf die Renten) der Arbeitnehmer(-innen), der nichts mit einer sinnvollen Antikrisenmaßnahme zu tun hat und deshalb vom OGBL abgelehnt wird.
Die Verschiebung der voraussichtlich im August 2022 anfallenden Indextranche ist und bleibt eine Hunderte Millionen Euro schwere Subvention für die Betriebe nach Gießkannen-Art, eine Umverteilung nach oben, ein „Solidaritätspak“ für die falschen Taschen.
Deshalb bleibt die Absicht der Regierung, den politisch provozierten Kaufkraftverlust je nach Einkommenshöhe ganz, partiell oder überhaupt nicht durch den „crédit d’impôt énergie“ (CIE) auszugleichen, eine hohe Belastung für den Staatshaushalt, die keinesfalls als politischer Akt für mehr soziale Gerechtigkeit bezeichnet werden kann.
Die „Kompensation“ für die Indexmanipulation ist eher eine über unsere öffentlichen Finanzen finanzierte „solidarische“ Spaltung des Salariats, die aufgrund der historisch gewachsenen ungerechten Verteilung der Steuerbelastung zwischen Kapital und Arbeit weitgehend vom Salariat selbst bezahlt werden wird.
Spielraum für eine mögliche politische Kurskorrektur
Die eigentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag stellen, sind die folgenden: Öffnet er den Spielraum für eine mögliche politische Kurskorrektur? Ist er eine Perspektive für die Wahrung des sozialen Friedens und eine Wiederherstellung eines sozialen Dialogs, der diesen Namen verdient? Bahnt er den Weg, von weiteren Indexmanipulation und einem weiteren Angriff auf dieses wichtige Lohngesetz abzusehen?
Wenngleich also die (abgeänderte) Gesetzesinitiative wegen der Indexmanipulation der für Juli 2022 prognostizierten Indextranche vom OGBL abgelehnt wird, begrüßt der OGBL die durch den Änderungsantrag eröffneten Möglichkeiten einer konstruktiveren Antikrisenpolitik.
Es war in der Tat nicht davon auszugehen, dass die Regierung das kritisierte Tripartite-Abkommen und dessen gesetzliche Umsetzung gänzlich in die Schublade hätte versenken können. Über die in diesem Fall politischen Konsequenzen für die Regierung und über den Gesichtsverlust für andere, die dieses Tripartite-Abkommen unterschrieben haben, braucht und soll nicht weiter spekuliert werden.
Wichtig ist für den OGBL zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Regierung neben der falschen Entscheidung der Indexmanipulation auch eine richtige Entscheidung getroffen hat, die für das Weitere neue Perspektiven eröffnet. Fakt ist, dass das vom OGBL abgelehnte Tripartite-Abkommen jetzt (zunächst einmal) gesetzlich in Bezug auf die Kaskadenwirkung zusätzlicher Verschiebungen bis hin zum Wegfall von Indextranchen gestoppt ist.
Das Ende der politischen Auseinandersetzung ist nicht in Sicht
Bei ihrer Präsentation des Abänderungsantrags verharrt die Regierung allerdings in der Logik zusätzlicher Indexmanipulationen.
„Die vorliegenden Änderungen (…) stellen nicht den Grundsatz infrage, dass gemäß dem Tripartite-Abkommen 12 Monate zwischen zwei Indextranchen liegen müssen.“
Und beim „commentaire des articles“ hält die Regierung fest: „Toute adaptation additionnelle déclenchée entre le 1er avril 2022 et le 31 décembre 2023 donnera lieu à la convocation d’une nouvelle réunion du Comité de coordination tripartite, pour discuter des modalités du décalage de ladite tranche indiciaire et de la compensation de la perte du pouvoir d’achat à prévoir le cas échéant, en vue de l’établissement d’un projet de loi correspondant.“
Der OGBL lehnt den „Grundsatz“ ab, dass zwölf Monate zwischen zwei Indextranchen liegen müssen!
Und der OGBL erinnert die Regierung daran, dass sie nach den Indexmanipulationen der Juncker-Krecké-Ära am 25. Juni 2014 ein Abkommen mit den national repräsentativen Gewerkschaften traf, das vorsah, dass „in den nächsten fünf Jahren durchschnittlich 12 Monate zwischen zwei Indextranchen liegen sollten und dass andernfalls sich die Sozialpartner über die zu ergreifenden Maßnahmen abstimmen würden.“
Warum hat die Regierung, die im Koalitionsabkommen 2018-2023 festhielt, dass „das derzeitige System der automatischen Indexierung beibehalten werden würde“, dieses Abkommen mit seinem flexiblen Handlungsrahmen nicht als Basis für ihre zweite Mandatsperiode und insbesondere für die Tripartite-Verhandlungen im März 2022 respektiert und angewendet?
Hätte sie es getan, dann hätte auch die Indextranche, die jetzt für Juli 2022 vorgesehen ist und auf April 2023 verschoben werden soll, ohne Wenn und Aber im Juli 2022 umgesetzt werden müssen. Und erst im Anschluss daran wäre die Diskussion mit den Sozialpartnern aktuell geworden.
Wie kann die Regierung auf einen konstruktiven sozialen Dialog hoffen …
… wenn sie einerseits den flexiblen Handlungsrahmen, den sie mit der luxemburgischen Gewerkschaftsbewegung 2014 festhielt, im März 2022 gegen den Widerstand des OGBL ignoriert und eine Indexmanipulation in der Tripartite durchboxt?
Und wenn sie andererseits jetzt dazu übergeht, eine unflexible, rigide Zwölf-Monate-Formel als Richtwert festzulegen?
Will sie etwa die angekündigte Tripartite erneut mit einer Gewerkschaftsminderheit veranstalten?
Und dass die Diskussion über den Indexstau und den drohenden Verlust von Indextranchen fortgesetzt wird?
Mit dem OGBL ist diese Rechnung nicht zu machen
Die angekündigte Tripartite darf nicht auf der starrköpfigen, vorab festgesetzten Tagesordnung aufbauen, wie sie jetzt im „commentaire des articles“ und in der Begründung des Änderungsantrags steht.
Eine Tripartite muss jetzt offen sein und das fängt mit der Tagesordnung an! Eine Tripartite muss, wie es das Tripartite-Gesetz vorschreibt, zunächst einmal eine seriöse Analyse der etwaigen Krisensituation machen, die gemeinsam von den Sozialpartnern als Grundlage für die wichtige Diskussion und für das Aushandeln von Antikrisenmaßnahmen festgelegt wird.
Ob es der Regierung jetzt gefällt oder nicht …
… eine Tripartite kann auch zum Resultat führen, dass überhaupt keine weitere Indexmanipulation als Maßnahme festgehalten wird!
Mit anderen Worten: Der Änderungsantrag der Regierung öffnet Perspektiven für die Wahrung des sozialen Friedens, für einen konstruktiven sozialen Dialog und für gute soziale Beziehungen in Luxemburg. Diese Perspektive besteht als Möglichkeit. An der Regierung, daran zu arbeiten, dass aus der Möglichkeit eine Wirklichkeit wird.
Und eines sollte die Regierung dabei nicht vergessen: das Ergreifen gesetzlicher Initiativen mit Dringlichkeitscharakter, wie beispielsweise der Verzicht auf weitere Steuererhöhungen durch die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Seit der Steuerreform 2017 passt die Regierung die Steuertabelle für physische Personen und die Steuerkredite nicht an die Inflation an! Ein weiterer Indexklau der Regierung!
Oder die sinnvolle Bekämpfung der Armut und des Armutsrisikos durch die längst fällige substanzielle Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Teuerungszulage („allocation de vie chère“), die seit 2009 nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wurde. Die minimalen Anpassungen der letzten zwei Jahre gleichen nämlich bestenfalls die Inflationsbewegung zwischen 2009 und 2021 aus.
Oder die Reform des Mietgesetzes und das Ergreifen wirkungsvoller fiskalischer Maßnahmen gegen die Spekulation im Boden- und Immobilienbereich.
Gegen die angekündigte Analyse der Arbeitszeit und ihrer Organisation ist mit Blick auf die Wahlprogramme an sich nichts einzuwenden. Aber bitte nach der Umsetzung der im Koalitionsabkommen eingeschriebenen und weiterhin ausstehenden Reformen im Arbeitsrecht wie z.B. der Sozialpläne, des „Plan de maintien dans l’emploi“, des Betriebskonkurses und nicht zuletzt der ebenfalls im Koalitionsabkommen vorgesehenen Diskussion über die Reform des Kollektivvertragsgesetzes.
Der OGBL wird nicht nachgeben
Der OGBL wird die gewerkschaftliche Mobilisation nicht abbrechen, sondern weiter stärken. Der Vertrauensverlust in den sozialen Dialog der aktuellen Regierung ist aufgrund des Geschehenen hoch und er verpflichtet die Gewerkschaft zur Bereitschaft, den sozialen Konflikt fortzusetzen, falls es sich für die Absicherung der Interessen aller Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen (und der Rentner) Luxemburgs als notwendig erweist.
Für den Sozialstaat, für Steuergerechtigkeit, für den Schutz der Lohngesetze und für die Unterstützung der Wirtschaft, wo und wann sie es wirklich braucht!
(*) Entwurf vor dem Änderungsantrag der Regierung vom 2. Juni 2022
Zu Demaart
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