Für viele sind sie gute Freunde, ein fester Bestandteil der Familie oder sogar ein Ersatz für Kinder. Hunde sind aus dem Alltag des Menschen kaum noch wegzudenken. Das Halten der vierbeinigen Begleiter ist allerdings nicht kostenlos. Neben der Verpflegung müssen Hundehalter jährlich eine Hundesteuer an ihre Wohnsitzgemeinde zahlen. Der zu entrichtende Betrag variiert in Luxemburg je nach Kommune. Der Piratenabgeordnete Marc Goergen hat sich bei Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) über den Betrag in den jeweiligen Gemeinden erkundigt.
In Sanem fällt die Steuer mit zwölf Euro pro Hund am billigsten aus. Echternach ist hingegen mit 60 Euro pro Hund am teuersten. Bei elf Gemeinden ändert jedoch der Betrag, je nachdem, wie viele Hunde angemeldet werden. So müssen mehrfache Hundehalter (ab drei Tieren) aus der Gemeinde Préizerdaul am tiefsten in die Tasche greifen: Bei einem Hund wird eine Steuer von 50 Euro fällig. Ein zweiter Hund kostet zusätzliche 50 Euro und jeder weitere 100 Euro. Blindenführhunde oder Begleithunde für Menschen mit Behinderung sind von der jährlichen Hundesteuer befreit, heißt es auf der Internetseite MyGuichet.
Zu Demaart
An deen deen sein Hond net ob der Gemeng unmeld, kennt gutt eweg !!