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Amazon, Google und Co.Schutz vor Irreführung und Desinformation: EU-Vorgaben kommen nur schleppend in Gang

Amazon, Google und Co. / Schutz vor Irreführung und Desinformation: EU-Vorgaben kommen nur schleppend in Gang
Auch der US-Handelsriese Amazon ist von den EU-Vorgaben betroffen Foto: AFP

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Seit zehn Tagen sind 19 Dienstleister von Apple bis Zalando von neuen EU-Vorgaben betroffen. Nutzer sollen vor Irreführung beim Einkauf und vor Desinformation geschützt werden. Bei Verstößen drohen Milliarden-Strafen. Doch es scheint noch nicht perfekt zu funktionieren.

Zehn Tage nach dem Start der neuen EU-Vorgaben für sehr große Online-Plattformen scheint die Einhaltung der Regeln noch nicht reibungslos zu funktionieren. Anbieter mit über 45 Millionen Zugriffen täglich sind nun verpflichtet, falsche Inhalte zu löschen, bestimmte Werbung einzustellen und einfache Zugänge zu Beschwerdestellen zu schaffen. Doch Verbraucherschützer sehen noch nicht überall eine ausreichende Umsetzung, EU-Abgeordnete forderten die Mitgliedsländer der EU auf, die Kommission bei der Kontrolle zu unterstützen.

Die Liste der betroffenen Konzerne reicht von Amazon über Apple und Google bis Twitter und Zalando. Einzelne Anbieter wie Meta mit Kommunikationsplattformen wie Facebook und Instagram haben eine vierstellige Zahl von Mitarbeitern für die Befolgung des sogenannten Digital Service Act (DSA), also das Digitale-Dienste-Gesetz der EU, abgestellt. Tiktok veränderte für seinen Auftritt in der EU den Algorithmus, sodass die vorwiegend jungen Nutzer weniger personalisierte Werbung zu konsumieren haben.

Das EU-Gesetz verbietet jede Werbung, die sich durch das Gewinnen eines Nutzer-Profils an Kinder richtet und insbesondere durch die Auswertung personenbezogener Daten wie ethnischer Herkunft, politischer Ansichten oder sexueller Orientierung individuelle Ansprachen verwendet. Auch verborgene „dunkle“ Muster sind nicht mehr zugelassen, mit denen die Nutzer durch Tricks so manipuliert werden, dass sie sich anders entscheiden, als sie eigentlich wollen. Jeder Nutzer muss nun auch die Möglichkeit haben, sich bei den Plattformen auf einfache Weise beschweren und bei Verstößen Schadenersatz fordern zu können.

Abwägung zwischen Missbrauch und Meinungsfreiheit

Zudem brauchen die sehr großen Dienste-Anbieter Mechanismen, um den Missbrauch etwa durch Desinformation, Wahlmanipulation, Cybergewalt oder jugendgefährdende Inhalte abzustellen. Dabei müssen sie jedoch jeweils abwägen, inwieweit die Meinungsfreiheit betroffen wäre. Nicht alle von der Kommission zu Betroffenen erklärten Firmen sind damit einverstanden. Amazon und Zalando haben rechtliche Schritte gegen ihre Einstufung eingeleitet. Der Kleidungs- und Schuhe-Verkäufer argumentiert, er sei als Einzelhändler einzustufen und nicht als Online-Marktplatz. Das EU-Gesetz bedeutet für die Online-Präsentation auch, dass Markenfälschungen erkennbar gemacht werden müssen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland hat stichprobenartig untersucht, ob die neuen Vorgaben von allen betroffenen Anbietern eingehalten werden. Das Ergebnis lässt auf erhebliche Anfangsprobleme schließen. So werde die Vorgabe, Kontaktstellen leicht zugänglich zu machen, nicht immer eingehalten. Auf manchen Plattformen seien bis zu fünf Klicks nötig, bis Nutzer einen Kundenchat oder eine E-Mail-Adresse gefunden haben. Es hapert nach Feststellung der Verbraucherzentralen auch an der verständlichen Angabe, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rangfolge der Angebote bei ihrer Präsentation vorgenommen werden. Dies sei nicht oder nicht ausreichend umgesetzt, kritisieren die Verbraucherschützer.

Der Verband kündigte an, bei anhaltenden Verstößen Abmahnungen vorzunehmen. Die EU-Kommission kann laut neuem Gesetz Strafen in Milliardenhöhe verhängen, da dann bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes fällig werden.

19 Anbieter sind von der EU als sehr groß eingestuft

Betroffen von den Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes sind 19 Plattformen. Verschärfte Aufsicht gilt nun für Alibaba, AliExpresse, Amazon, Apple, Bing, Booking, Facebook, Google Maps, Google Play, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snap Chat, TikTok, YouTube, Twitter, Wikipedia, Zalando

Zeltzaam
4. September 2023 - 8.37

Wirt das versprechen von ein Steuerreform dann auch als 'Irreführung und Desinformation' eingestuft ?