Die Vorlagen wurden im Internet zum Download veröffentlicht und müssen ausgefüllt werden. Darin müssen Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer gemacht werden, beispielsweise Name, Adresse und Personalausweisnummer. In Baden-Württemberg werden die Vorlagen auch direkt an die Kommunen verschickt. Diese unterschreiben und siegeln ein Exemplar und übersenden dieses an die Arbeitgeber. Die ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigungen werden auf einer Liste erfasst.
Hier finden Sie die Vorlage für das Saarland.
Ziele der Maßnahmen seien ein unbürokratischer Grenzübertritt und wirkungsvolle Kontrollen. «Unabhängig von der Regelung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus den angrenzenden Regionen Frankreichs und der Schweiz weiterhin die Empfehlung der Landesregierung gilt, möglichst der Arbeitsstätte in Deutschland fernzubleiben», teilte der Stuttgarter Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit. Eine Sonderlage gebe es beim Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg. Solange der Flugbetrieb dort aufrecht erhalten werde, könnten Fluggäste abgeholt und zurück nach Deutschland gebracht werden.
„In der Krise kommt es auf Zusammenhalt an – wir tun, was wir können, um Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu helfen“, teilte die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) mit. Die saarländischen Vorlage orientiere sich am Beispiel aus Luxemburg.
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