10.499 Menschen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit hat das Großherzogtum durch Einbürgerungen, sogenannte Optionen oder Wiedereinbürgerungen im Jahr 2022 dazubekommen. Das hat das Justizministerium am Freitag per Pressemitteilung bekannt gegeben. 5.193 Personen erhielten ihre Staatsangehörigkeit per Option, 4.273 Menschen bekamen sie durch eine Wiedereinbürgerung und 1.033 Personen durch eine Einbürgerung. Darunter waren laut dem Schreiben beispielsweise 3.275 Brasilianer, 1.227 Portugiesen, 1.191 Franzosen, 889 Amerikaner, 551 Belgier und 289 Deutsche – sie belegen der Menge nach die ersten sechs Plätze. Dahinter folgen in der weiteren Reihenfolge 273 Italiener, 186 Kapverdier und 175 Russen.
Wiedereinbürgerung
Doch was genau bedeuten diese verschiedenen Verfahren, mit denen man die luxemburgische Nationalität bekommen kann? Die Wiedereinbürgerung richtet sich laut Guichet.lu an folgende Menschen:
- „Volljährige, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit verloren haben;
- Frauen, die ihre luxemburgische Staatsangehörigkeit dadurch verloren haben, dass sie aufgrund ihrer Heirat oder des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch ihren Ehemann die Staatsangehörigkeit ihres Ehemanns ohne eigenen Willensakt angenommen haben;
- Nachkommen in direkter Linie väterlicher- oder mütterlicherseits eines Luxemburgers, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besessen hat, und der selbst beziehungsweise einer seiner Nachkommen diese Staatsangehörigkeit verloren hat.“
Einbürgerung
Sind die Bedingungen für eine Wiedereinbürgerung nicht erfüllt, bietet sich alternativ die Möglichkeit, die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option zu erwerben. Die Einbürgerung steht allen Volljährigen offen, vorausgesetzt:
- „Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss ununterbrochen gewesen sein;
- sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
- sie haben am Kurs ‚Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg‘ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.“
Option
Das Optionsmodell richtet sich an folgende Personen:
- „Volljährige, die einen Elternteil, Adoptivelternteil oder Großelternteil haben, der Luxemburger ist oder war; oder
- Eltern eines minderjährigen Luxemburgers; oder
- Ehepartner von Luxemburgern/Luxemburgerinnen; oder
- in Luxemburg geborene Personen ab dem Alter von zwölf Jahren; oder
- Volljährige, die mindestens sieben Jahre lang die Schule in Luxemburg besucht haben; oder
- Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben; oder
- Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt haben; oder
- Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben; oder
- Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde; oder
- freiwillige Wehrdienstleistende.“
Die Frist zur Erfüllung der Formalitäten der Wiedereinbürgerungserklärung wurde laut der Pressemitteilung des Justizministeriums außerdem bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
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