Reparieren statt wegwerfen: Mit diesem Ansatz will die Europäische Kommission die Verschwendung limitierter Ressourcen verhindern und hat Ende März einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung eines nachhaltigeren Konsums von Gütern veröffentlicht. Die Initiative zielt darauf ab, die vorzeitige Entsorgung von reparierbaren Gegenständen zu reduzieren und die Reparatur und Wiederverwendung von Gegenständen innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Garantie zu fördern. Das ständige Ersetzen von Gegenständen führt „zu mehr Abfall, verursacht Treibhausgasemissionen und lässt die Nachfrage nach wertvollen Ressourcen bei der Herstellung neuer Waren ansteigen“, heißt es in dem EU-Dokument.
Luxemburgs Ministerin für Verbraucherschutz, Paulette Lenert (LSAP), hat sich noch vor Beginn der Diskussionen in den EU-Institutionen an den Luxemburger Konsumentenschutz gewendet (ULC) und um eine Beurteilung des EU-Vorschlags gebeten. Die Ministerin habe sich erkundigt, ob der Vorschlag tatsächlich auch geeignet ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen, geht aus einer Pressemitteilung der ULC vom Mittwoch hervor.
Der EU-Vorschlag „lässt den Mitgliedsstaaten die Freiheit, nicht harmonisierte Aspekte der Reparaturdienstleistungen zu regulieren“, schreibt die ULC. Das sollte zum Anlass genommen werden, um die 2021 angekündigte „Strategie Kreislaufwirtschaft – Luxemburg“ weiter zu konkretisieren. Diese Strategie sehe einerseits vor, für den gewerblichen Sektor einen Rahmen für das „Recht auf Reparatur“ zu entwickeln. Darunter falle auch der Zugang zu Ersatzteilen – ob original oder 3D-gedruckt, spiele dabei keine Rolle. Andererseits sei die „Erwägung geeigneter Anreize für die Wiederverwendung und gemeinsame Nutzung von Konsumgütern und -produkten, insbesondere von Wartungs- und Reparaturdiensten“, vorgesehen.
Die vorgeschlagene Richtlinie sowie andere Rechtsakte der EU – beispielsweise Ökodesign-Verordnungen – würden sich jedoch lediglich auf das erste der obengenannten Ziele beziehen. Diese müssten allerdings weiter veranschaulicht und verstärkt werden, fordert die ULC. Was das zweite Ziel betrifft, so bedauert die ULC, dass die EU-Initiative Mitgliedsstaaten nicht dazu anregt, finanzielle Anreize zu schaffen, um das Reparieren von Konsumgütern attraktiv zu machen – ganz nach dem österreichischen oder dem französischen Modell. Die ULC fordert, dass Luxemburg sich an dem österreichischen Modell orientiert und so wirksame Anreize schafft, ohne erst die Verabschiedung und Umsetzung der EU-Richtlinie abzuwarten.
Der „Plan national pour une transition verte, numérique et inclusive“ zeige, „dass Luxemburg keine Maßnahmen ergriffen hat, die über das von Europa vorgeschriebene Minimum hinausgehen, und ist sicherlich nicht ausreichend, um die Nutzung von Reparaturen weiter zu fördern“, bemängelt die ULC in ihrer Mitteilung.
Österreichischer Reparaturbonus
Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert mit einem Reparaturbonus die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten. Privatpersonen haben demnach die Möglichkeit, dort einen Reparaturbon zu beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags (insgesamt maximal 200 Euro) für ihre Geräte deckt, geht aus der Webseite des Bundesministeriums hervor. Der Reparaturbonus wird von dem Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ der Europäischen Union finanziert, der bis 2026 ein Fördervolumen von insgesamt 130 Millionen Euro umfasst.
Französischer Wiederverwendungsfonds
Frankreich hat 2020 ein Gesetz zur Bekämpfung der Ressourcenverschwendung verabschiedet und im Rahmen der Reform der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einen Wiederverwendungsfonds eingerichtet. Wirtschaftszweige, deren Abfälle leicht wiederverwendet werden können, also Branchen, die Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Textilien oder Sport-, Heimwerker- und Gartenartikel herstellen, müssen einen Betrag in der Höhe von fünf Prozent ihres EPR-Beitrags in den Fonds einzahlen. Mit den daraus generierten Mitteln sollen wiederum Akteure unterstützt werden, die Gegenstände reparieren, um sie anschließend zu verschenken oder weiterzuverkaufen.
Wenn unsere noch Regierung sich darum kümmern wird dann wird jeder, der etwas Neues kaufen möchte, dem Verkäufer ein Zertifikat vorlegen müssen das die Nichtreparierbarkeit des Artikels bestätigt.
Eventuell auch noch von einem grünen oder blauen Minister genehmigt.
Nur immer schnelleres Konsumieren und wegwerfen garantiert das Überleben dieses kranken Systems!....
Mie brauchen keen Assistanats Staat. Nemmen een Gewessen vun den Bierger fir sech responsabel ze behuelen !