Das Ministerium für soziale Sicherheit teilte am Freitagnachmittag mit, dass ein weiterer Schritt in Richtung Rückerstattung der Psychotherapie getan wurde: Der Regierungsrat habe am Freitag den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Einführung von psychotherapeutischen Akten in die Nomenklatur gebilligt. Gemäß dem Entwurf sollen drei unterschiedliche Psychotherapie-Akte eingeführt werden, die jeweils einen eigenen Kode zugewiesen bekommen.
So sollen Einführungssitzungen unter dem Kode SP01 laufen, unterstützende psychotherapeutische Sitzungen unter SP02 und längere unterstützende Psychotherapiesitzungen sollen mit dem Kode SP03 gekennzeichnet werden.
Der Entwurf enthält zudem technische Elemente, damit die drei Akte in Rechnung gestellt und später von der Krankenversicherung übernommen werden können. Das Dokument wurde dem Staatsrat und den Berufskammern zur Stellungnahme vorgelegt.
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Awer obpassen dass d'CNS net den Pai' Buro vun den Dokteren gett !