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Puigdemont wird womöglich ausgeliefert

Puigdemont wird womöglich ausgeliefert
Die Fahne der katalanischen Nationalisten hängt am Zaun der JVA Neumünster. FOTO: DPA

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Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont beantragt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig am Dienstag mit. Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Suprema in Madrid vom 23. März 2018 sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, «dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt».

Mit dem Europäischen Haftbefehl wollen die spanischen Behörden die Auslieferung des Verfolgten wegen der Straftatbestände der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder erreichen.

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit .

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.

In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Politiker war auf der Rückfahrt von einer Skandinavien-Reise nach Belgien am 25. März auf der Autobahn A7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Gegen ihn liegt ein Europäischer Haftbefehl vor.

Nach Belgien hatte sich Puigdemont im vergangenen Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien ins Exil geflüchtet. Das Amtsgericht Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont weiter in Gewahrsam bleibt.

Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht. Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben – dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es in dem Widerspruch weiter.

loulou
5. April 2018 - 0.55

Domat huet Däitschland näischt ze din. Sie sollen sech do eraus hâlen. Ah,jo, et solle jo gutt Relatiounen mat Spuenien erhalen gin, fir méiglechst vill ze exportéieren. Soss kennen jo d'Relatiounen teschend Däitschland an Spuenien verschlechtert gin.

loulou
5. April 2018 - 0.49

Bravo. Richteg. Ech denken och esou

Scholnier
4. April 2018 - 17.58

Spuenien ass net den Katalanen hiert Land, also brauchen se och déi spuenesch Verfassung nach den hier Gesetzer net ze respektéieren. Vis à vis vun sengem Land, Katalonien huet den Häer Puigdemont keen Verbriechen begang , au contraire hien steet fir d'Fraiheet, d'Idenditeit vun sengem Vollek. Et ass keen Verbriechen, wenn en Vollek sech vun der Franco Vergangenheet lass seet.

KTG
4. April 2018 - 17.52

Wuel kaum. D'Halschent vun de Katalane wëllt vun enger Onofhängegkeet wuel éischter näischt wëssen a wier frou, wann dee Chaos, dee méiglecherweis och nach mat Suen aus engem gewësse Land finanzéiert kéint ginn (Suppositioun!), endlech eriwwer wier.

rfrank
4. April 2018 - 17.18

Nemmen richteg dass en ausgeliewert get, Och een Premier huet d´Verfassung vun engem Land ze respektieren, an den selwechten kann sech och net iwert een Urteel vum hechsten Gericht ewechsetzen. Hin waert an Spuenien esou oder esou den Prozess gemach kreen an hin muss fir saein Handelen stramm stoen

J.C. KEMP
4. April 2018 - 9.10

Ist es der Dank dafür, dass Spanien keine der dorthin geflüchteten Nazis, darunter viele Juristen verhaftete und auslieferte, sowie deren Besitz beschlagnahmte?

Muller Guy
4. April 2018 - 3.07

Nemmen een kann den Problem do léisen.
Den "Superjhemp" Asselborn.
Sollt den Här Puigdemont ausgeliewert gin wellt ech net deitschen Tourist zu Barcelona sin.

Frau Hammer geschiedene Sichel
3. April 2018 - 21.41

Kubicki war mir bisher sympatisch, er hätte die Möglichkeit gehabt die Chose zum guten zu drehen. Armes Deutschland!

J.C. KEMP
3. April 2018 - 19.51

Furchtbare Juristen haben Tradition auf deutschem Boden. Ekelhaft.

pcl
3. April 2018 - 18.24

das was abgeht nennt mann Rechtsbeihilfe gemaess internationalen Gesetzen. Es hat einen Verstoss gegen geltende Gesetze mit Flucht gegeben.

freak68
3. April 2018 - 15.14

Kommt mir irgendwie bekannt vor...

Peter Mutschke
3. April 2018 - 12.09

Und somit ist Deutschland Teil des Spanisch-katalanischen Konflikts.