Bereits am 29. Januar 2018 musste sich ein 46-Jähriger wegen mehrfacher Vergewaltigung Ende der 90er-Jahre vor der Siebten Strafkammer am Tribunal Luxemburg verantworten. Drei Frauen, unter ihnen seine Gemahlin, soll er zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Zu dem an drei Tagen angesetzten Prozess waren damals wie heute zahlreiche Experten und Zeugen erschienen. Die Verhandlungen waren verlegt worden, weil die Anwältin des Angeklagten ihr Mandat kurzfristig niedergelegt hatte, was auch der vom Gericht designierte Verteidiger kurz vor der Sitzung am Dienstag tat. Nachdem die öffentliche Anklage auf eine Fortsetzung des Prozesses beharrt hatte, zeigte sich der Beschuldigte einverstanden, sich selbst zu verteidigen, weil er sonst riskierte, dass der Fall in Abwesenheit verhandelt würde.
Hardcore-Sexsucht, die mit Gewalt durchgesetzt worden sein soll
Als erste Zeugin trat eine Ermittlerin vor. Alles habe nach der Geburt des zweiten gemeinsamen Sohnes begonnen. Der Mann sei fremdgegangen, ohne aber auf Sex mit seiner Frau verzichten zu wollen. Ihm wurde Hardcore-Sexsucht vorgeworfen, die er beim Geschlechtsverkehr mit Gewalt durchgesetzt haben soll. Seine Schwester hatte bereits wegen Körperverletzung gegen ihn geklagt.
Die Ehefrau des mutmaßlichen Täters bestätigte die Anschuldigungen im Zeugenstand. Ihr sei immer klargemacht worden, dass man sich dem Ehemann nicht verweigern dürfe. Um diesem Martyrium zu entkommen, sei sie eine Verbindung mit einem anderen Mann eingegangen, der sie aber im entscheidenden Moment nicht unterstützt haben soll.
Zum Schluss habe sie unregelmäßig, aber kontinuierlich Buch über die sexuellen Gewaltausbrüche ihres Mannes geführt, der sogar in ihrer Gegenwart andere Frauen hart angegangen und sie zu einem «Ménage-à-trois» eingeladen haben soll. Nach der definitiven Trennung habe man sich nur noch über die drei Kinder verständigt.
Anschließend trat der psychiatrische Gutachter in den Zeugenstand, gegenüber dem der Beschuldigte zugegeben hatte, er habe immer Schwierigkeiten mit der Sexualität gehabt. Hinzu kamen die ehelichen Beziehungsprobleme, welche zusammen ein explosives Gemisch ergaben. Der Angeklagte sei jedenfalls voll schuldfähig.
Tagebuch über Gewaltausbrüche
Die psychologische Expertin legte die Analyse der klageführenden Ehefrau vor. Die Situation des Opfers, dessen kognitive Schwäche Arglist ausschließe, sei mit der Zeit immer demütigender geworden. Auch die Hypothese der Rache schloss sie aus.
Das Opfer habe durch eine Messerattacke des Ehemannes erst in Lebensgefahr geraten müssen, um die Angst vor ihm endlich abzulegen, so die Gutachterin weiter. Es sei die typische Situation eines Leidensweges mit hoffnungslosem Ausgeliefertsein gewesen. Das Tagebuch habe die Frau spontan, jedoch nicht zweckorientiert geführt. Der Prozess wird mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.
Von Carlo Kass
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