Die Piraten haben „déi Lénk“ kürzlich wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Wahlgesetz angezeigt – die Klage wurde nun laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft eingestellt. In dem Schreiben vom Dienstagnachmittag heißt es: „Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stellen die von der ‚Piratenpartei Lëtzebuerg’ am 23. März 2023 angezeigten Tatsachen keinen Verstoß gegen Artikel 95 Absatz 4 des Wahlgesetzes vom 18. Februar 2003 in seiner geänderten Fassung dar.“
Zur Erinnerung: Der Vorwurf bestand darin, dass „déi Lénk“ mit ihrer Aktion „Notre ville, nos votes“ in Luxemburg-Stadt gegen das Wahlgesetz verstoßen würde. Im Gesetz steht: „Mit einer Geldstrafe von 500 bis 5.000 Euro wird bestraft, wer zu irgendeinem Zeitpunkt und zu Wahlzwecken einen oder mehrere Wähler zu Hause aufgesucht hat oder aufsuchen ließ.“
Die Linken erklärten jedoch, ihr Ziel habe nicht darin bestanden, Wähler zu Hause zu besuchen, um dort Wahlkampf zu betreiben, indem sie den Angesprochenen beispielsweise ihr Wahlprogramm oder Ähnliches aushändigen. Es handele sich um eine Kampagne, die sich gezielt an ausländische Einwohner richte, die nicht in den Wählerlisten eingetragen sind – und immer noch „eine überwältigende Mehrheit“ darstellen. So sollten diese Menschen über ihre Rechte als Einwohner der Stadt Luxemburg informiert werden. An der Kampagne hätten zudem Menschen teilgenommen, die keine Mitglieder von „déi Lénk“ sind.
Die Staatsanwaltschaft erklärt am Dienstag: „Damit ein Verstoß vorliegt, müsste der Hausbesuch […] eines Kandidaten darauf abzielen, die Wähler an seine Kandidatur zu erinnern, und durch das Ausmaß der von dem Kandidaten unternommenen unerlaubten Propaganda müsste diese einen tatsächlichen Einfluss auf den Ausgang der Wahl haben.“ Aus den der Staatsanwaltschaft übermittelten Unterlagen gehe jedoch hervor, dass das Ziel der Aktion darin bestanden habe, nicht-luxemburgische Einwohner angesichts der derzeit niedrigen Registrierungsrate stärker in den kommunalen Wahlprozess einzubeziehen.
Lesen Sie auch:
– Verstoß gegen das Wahlgesetz? Piraten zeigen „déi Lénk“ an
– Guy Foetz rechnet bei „déi Lénk“-Kongress mit Piraten ab: „Denunziation ist ein Lechzen nach Aufmerksamkeit“
Andere an den Pranger stellen, um zweifelhafte Aufmerksamkeit zu erwecken ist billig und durchschaubar.
Und dann jetten 2 anstehende Piraten Kandidaten nach Brasilien, um sich bei wahlberechtigtem Brasilianer, persönlich bekannt zu machen und Stimmen einzufangen.
Der Tiefpunkt dieser populistischen Partei ist wohl noch nicht erreicht.