Das luxemburgische Parlament hat am Donnerstag das Burka-Verbot verabschiedet. 32 Abgeordnete stimmten dafür und 28 dagegen. Neben dem Regierungsentwurf von Justizminister Félix Braz («déi gréng») lagen auch zwei Gesetzesvorschläge von der CSV und der ADR zur Abstimmung vor. Während die beiden Oppositionsparteien ein Verbot im gesamten öffentlichen Raum wollten, verbietet der Regierungstext die Burka nur an einigen öffentlichen Orten, wie beispielsweise auf Schulgeländen, in Verwaltungsgebäuden oder im öffentlichen Transport. Auf der Straße wird jeder sich weiter anziehen können, wie er will.
Das Burka-Verbot ist umstritten. Die Regierung hatte eigentlich lange die Position vertreten, dass ein Verbot auf kommunaler Ebene reicht. Bisher war es möglich, das Verbot der Vermummung im öffentlichen Raum im Gemeindereglement festzuhalten. 47 von 102 Gemeinden hatten dies auch getan. Obwohl CSV und ADR Druck machten, meinten Premierminister Xavier Bettel (DP) und Braz immer wieder, dass es nicht notwendig ist, ein Verbot auf nationaler Ebene auszuarbeiten.
Schandwort Burka
Vor zwei Jahren änderte die Regierung langsam ihre Meinung. Damals schrieb der Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) im Kurznachrichtendienst Twitter, dass die Burka nicht in unsere Gesellschaft passe und sie verboten werden müsse. In einer Umfrage einen Monat später gab die Mehrzahl der Befragten dem Arbeitsminister recht. Daraufhin fragte die Regierung den Staatsrat um seine Meinung. Dieser erklärte, dass es an der Politik liege zu entscheiden, ob sie ein Verbot will oder nicht. Entscheidet sie sich für ein Verbot, müsse dies auf nationaler Ebene geschehen. Braz stellte anschließend einen Text vor, der am Donnerstag gemeinsam mit den beiden Vorschlägen vorgelegt wurde.
Alles schön und gut: Im Koran steht nirgendwo etwas inbetreff Vermummung der Frauen. Das ist auch die Ueberzeugung namhafter Theologen auf Basis der alten Texte, wie jene Wissenschaftler an der Uni Alazhar, z.B.
http://cnpnews.net/2017/07/02/luniversite-dalazhar-a-statue-enfin-le-voile-nest-pas-une-obligation-islamique/
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Koptftuch oder Burka, im Islam geht es um den Hidschab. Im frauenfeindlichen Islamischen Recht (im Islam) ist der Körper der Frau mit Stoff blickdicht und jede Kontur verhüllend zu bedecken. Ob die Hände und das Gesicht zum sogenannten Schambereich (arab. 'awra, 'aura) gehören oder nicht, die Bedeckung ist Hidschab.
Burka bzw. Niqab oder Hidschab oder das sogenannte Kopftuch ... der Schleier muss weg aus Kindergarten, Schule, Parlament, Gericht. Stadtverwaltung. Zitat.
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Die Bedeckung (Hidschab), in dem die Muslima vor Nichtmahram-Männern erscheinen darf, sofern ihr Besitzer und (Vater oder) Ehemann das Ausgehen aus dem Haus überhaupt zulässt, muss spezifische Bedingungen erfüllen (zwei Kriterienkataloge, zuerst nach dem Fatwa Nummer 69789 von Salih al-Munajjid.
• Sie muss den ganzen Körper bedecken, […] [bis auf] Gesicht und Hände[n]. [Hanbalitisch bzw. bei den Salafi allerdings oft: einschließlich von Gesicht und Händen. Scheich al-Munajjid fordert den Niqab.]
• Sie muss weit und locker sein und darf nicht die Breite ihrer Gliedmaßen oder ihre Körperumrisse zeigen.
• Sie darf nicht so dünn sein, dass ihre Hautfarbe erkennbar ist.
• Sie darf kein Schmuck an sich sein, wie Kleidung, die mit Stickereien verziert wurde.
• Sie darf nicht parfümiert sein.
• Sie darf der Kleidung der Männer nicht ähneln.
• Sie darf der Kleidung der Kafir-Frauen nicht ähneln.
• Sie darf keine Kleidung des Ruhmes und der Eitelkeit sein. [Libas asch-Schuhra – Kleidung, die die Aufmerksamkeit anderer erregt oder das Ansehen des Trägers erhöhen soll.]
[Zweite Aufzählung, ebenfalls zusammengestellt von Scheich al-Munaddschid, hier ohne Wiederholungen der ersten Liste.]
• Er muss den ganzen Körper bedecken. [ggf. bis auf Hände und Gesicht, das entscheidet die Frau nicht, das beantwortet ihr Scheich oder Ehemann. Hanbalitisch eigentlich Handschuhe und Niqab, Gesichtsschleier]
• Er muss dick genug sein, d. h. nicht durchsichtig oder lichtdurchlässig.
• Er darf nicht geschmückt oder verziert sein, sodass die Blicke der Männer auf sich gezogen würden.
• Er darf der Kleidung der Kuffar nicht ähneln.
• Es dürfen keine Kreuze oder Bilder von etwas Beseeltem (Menschen, Tiere, usw.) darauf abgebildet sein.
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Kein Kopftuch in Kindergarten, Schuke, Gericht und Parlament,
kein Kopftuch unter achtzehn Jahre.
Dies ist eine großartige und sehr gute Entscheidung, unser Land vor diesen seltsamen Traditionen zu schützen, danke an das Parlament
Als jemand, der die vollen drei Stunden der Diskussion verfolgt hat, kann ich nur sagen: dieser Artikel wurde schon vor Tagen geschrieben, da sich kein einziges Argument, weder der Regierung, noch der Opposition darin wiederfindet. Lediglich das Resultat der Abstimmung wurde eingefügt.
Das ist kein Qualitätsjournalismus.