Eine Bürgerinitiative hat erneut einen Antrag beim Staatsministerium eingereicht, der ein Referendum zur Verfassungsreform einfordert. Dieses Recht steht der Bürgerinitiative gemäß Verfassungsartikel 114 zu. Premierminister Xavier Bettel hat nun drei Tage Zeit, über die Gültigkeit des Antrages zu entscheiden. Das teilt das Staatsministerium am Mittwoch mit. Derzeit wird Luxemburgs Verfassung anhand von vier Gesetzestexten reformiert. Bereits nach den Abstimmungen zu den drei vorherigen Kapiteln hatte eine Bürgerinitiative einen Antrag auf ein Referendum eingereicht. Bei keinem der drei Anträge wurde jedoch die nötige Anzahl von 25.000 Unterschriften gesammelt, um ein Referendum zu erwirken. Beim letzten Antrag kamen z.B. nur 946 Unterschriften zusammen.
Die Prozedur im Falle eines solchen Antrages ist klar geregelt. Er muss von mindestens fünf Bürgern unterschrieben werden und spätestens am 14. Tag nach der ersten Abstimmung im Parlament eingereicht werden. Ist dies der Fall, muss Premier Bettel die Gemeinden informieren. Daraufhin werden in jeder Gemeinde Listen ausgelegt. Jeder volljährige Luxemburger Staatsbürger, der sich ein Verfassungsreferendum wünscht, kann sich dann in die entsprechenden Listen eintragen. Sollten 25.000 Unterzeichner ein Referendum fordern, muss dieses innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Fällt ein regulärer Wahltermin in diesen Zeitraum, kann das Referendum um weitere sechs Monate hinausgeschoben werden.
Politischer Hintergrund
Die Unterschriftenaktion hat einen langen politischen Hintergrund. Sie richtet sich gegen die geplante Reform der Luxemburger Verfassung, die seit mehr als 20 Jahren erarbeitet wird. Eigentlich hatte es bereits vor den Wahlen 2018 einen Konsens zwischen den vier größten Parteien (CSV, LSAP, DP, Grüne) zu einem maßgeblich unter der Leitung von Alex Bodry (LSAP) und Paul-Henri Meyers (CSV) ausgearbeiteten globalen Reformvorschlag der Konstitution gegeben; ein Referendum über diesen Gesamttext war vorgesehen.
Nach den Wahlen zog die CSV ihre Zustimmung allerdings zurück. Um die enorme Vorarbeit aber wenigstens teilweise zu retten und um nicht weiterhin an dem Uralt-Text herumdoktern zu müssen, wurde in der Institutionen-Kommission unter der Leitung von Mars Di Bartolomeo ein neuer Konsens über zu reformierende Teile gesucht – und gefunden. Mehrheitsparteien und CSV waren sich so über vier Reformkapitel einig geworden. Der Gesetzestext 7575 behandelt das Kapitel zur Justiz und wurde im Oktober in erster Lesung von der Chamber verabschiedet. Nummer 7700 enthält unter anderem die Kapitel zur Staatsform, zur Monarchie, den religiösen Gemeinschaften und war im Januar in der Chamber. Text 7755 über die Rechte und Freiheiten wurde im März verabschiedet, eine Abstimmung über das Gesetzesvorhaben mit der Nummer 7777, das die Kapitel zum Luxemburger Parlament und Staatsrat enthält, steht noch aus.
Geplant ist, dass alle Texte bis September dieses Jahres – in erster Lesung – verabschiedet sind. Die zweite Lesung soll spätestens Ende des Jahres bis Anfang 2023 erfolgen – damit 2023 die neue Verfassung schließlich in Kraft treten kann.
Der LSAP-Politiker Mars Di Bartolomeo äußerte im Tageblatt-Gespräch vom vergangenen November den Wunsch, dass die Wähler ihren Volksvertretern vertrauen. Wenn das nicht der Fall sein sollte und es tatsächlich zu einem Referendum komme, sei es Di Bartolomeos „sehnlichster Wunsch“, dass die Wähler „ganz objektiv“ an das Thema der Verfassungsreform herantreten. Dabei gehe es um nicht weniger als die „Grundwerte, auf denen die Gesellschaft aufbaut“.
Kein Referendum, die Hälfte von uns hat einen IQ von unter 100.
Besser nicht fragen.