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Minderjährige Geflüchtete im Fokus

Minderjährige Geflüchtete im Fokus

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Der «Lëtzebuerger Flüchtlingsrot» (LFR) stellt in einer Pressemitteilung eine Reihe von Forderungen an die Flüchtlingspolitik. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Luxemburg einen Asylantrag stellen, müsse – ungeachtet ihres Alters – ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden, der sie bei ihrem Antrag begleitet, und ein Betreuer, der sich um ihr Wohlergehen bemüht. Dieser Vormund müsse mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden. Alles andere liege nicht im Interesse des Kindes.

Auch geht der LFR auf die Knochen-Tests (Röntgenaufnahmen der Hand) ein, die in Luxemburg genutzt werden, um das Alter eines Flüchtlings zu bestimmen, der behauptet, minderjährig zu sein. Diese Tests seien allerdings ungenau. Zudem würden die Geflüchteten bis zur Entscheidung wie Erwachsene behandelt. Der Flüchtlingsrat fordert, dass solche Flüchtlinge im Zweifelsfall als Minderjährige gelten sollen, bis ihr Alter bestimmt wurde.

Der LFR verlangt des Weiteren, dass die Flüchtlinge in einer Sprache, die sie verstehen, über die Untersuchung aufgeklärt werden sollen und dann ihre Zustimmung geben müssen, um sie durchzuführen. Auch soll alles getan werden, um geflüchtete Minderjährige in luxemburgischen Schulen unterzubringen, um sie so besser integrieren zu können. Der LFR lehnt es zudem ab, dass geflüchtete Kinder (besonders unbegleitete) in Haft genommen werden können. Hierfür müssten Alternativen geschaffen werden, damit der geistigen Gesundheit der Kinder nicht geschadet werde.

Der LFR ist ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen, die in diesem Bereich tätig sind. Sein Aufruf ist eine Reaktion auf einen Bericht des «Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand». In diesem werden über mehrere Seiten hinweg Vorschläge gemacht, um den Umgang mit minderjährigen Geflüchteten zu verbessern.

CESHA
29. Dezember 2017 - 13.37

Gute Initiativen - ich bin aber dagegen, dass die "Kinder" ihre Zustimmung zu den erforderlichen Untersuchungen geben müssen: Wer Asyl beantragen will, muss sich auch kooperativ zeigen. Und es ist das Recht des Staates, die gemachten Angaben mit geeigneten Methoden zu überprüfen.