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Mehr Schatten für die Weide: Auch Nutztiere leiden unter den hohen Temperaturen

Mehr Schatten für die Weide: Auch Nutztiere leiden unter den hohen Temperaturen

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Die Hitzewelle macht Mensch und Tier zu schaffen. Ratschläge im Umgang mit der Hitze gibt es von allen Seiten. Doch wie steht es um das Wohl der Tiere in der Landwirtschaft? Häufig stehen Weidetiere oder auch Pferde in der prallen Sonne, von Schatten weit und breit keine Spur. Das Tageblatt fragte bei Landwirtschaftsminister Romain Schneider nach.

Von André Feller

Auch Nutztiere leiden unter der Hitzewelle des Sommers – und müssen vor der Sonne geschützt werden. Luxemburgs Landwirtschaftsminister Romain Schneider (LSAP) beruft sich dabei auf das neue Tierschutzgesetz von 2018: Das Wohlergehen der Tiere, seien es Haustiere oder Nutztiere, muss jederzeit gewährleistet sein. Kühe und Rinder können die Hitze nur im Schatten und mit ausreichend Wasser überleben, sagt Schneider. Demnach müssen Tiere auf der Weide die Möglichkeit haben, sich vor direkter Sonnenstrahlung zu schützen und sich in den Schatten zurückzuziehen. Ebenso muss der Zugang zu reichlich Frischwasser jederzeit garantiert sein, erklärt der Agrarminister. Die gleichen Regeln gelten für Pferde oder andere Tiere auf einer Weide.

Die Veterinärinspektion sei derzeit mit vielen gerechtfertigten Klagen beschäftigt, heißt es weiter aus dem Landwirtschaftsministerium. Die staatlichen Tierärzte sind bestrebt, im Dialog mit den Landwirten eine schnelle Lösung zu finden. Erst wenn alle Lösungsvorschläge und Gespräche scheitern, werden die gerichtlichen Instanzen eingeschaltet. Die Tierärzte wurden u.a. wegen Rindern, die auf schattenlosen Wiesen stehen müssen, tätig – sowie bei Fällen nicht-geschorener Schafe. Sollten Bürger auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufmerksam werden, können sie sich an die Veterinärinspektion oder an die Polizei wenden, sagt Schneider.

Bußgeldkatalog für das Tierwohl

Vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes arbeiten Mitarbeiter der Veterinärinspektion derzeit einen Bußgeldkatalog aus. Sowohl die Zollverwaltung als auch Polizei und Veterinärinspektion können dann Vergehen gegen das Tierschutzgesetz mit Bußgeldern ahnden.

In Sachen Tiertransporte sieht das Gesetz keine besonderen Maßnahmen bei einer Hitzewelle vor. Die Transporte werden nach wie vor durchgeführt. Mit nur zwei Schlachthäusern (in Wecker und in Ettelbrück)  sind lange Transporte innerhalb Luxemburgs quasi ausgeschlossen. Zudem versuchen die Landwirte und Transportfirmen, während der Hitzewelle die Tiere in den frühen Morgenstunden oder abends ins Schlachthaus zu fahren, sagt Romain Schneider. Zudem müssen die Tiere während der Fahrt mit Wasser versorgt werden. Bei Bedarf müssen die Transportfahrzeuge mit kühlenden Ventilationssystemen ausgestattet sein : „Pendant le transport il faut assurer un apport suffisant d’eau de boisson et le cas échéant il faut assurer des moyens de rafraîchissement afin d’éviter que l’animal subisse un coup de chaleur. “

Tiertransporter dürfen nicht länger in der Sonne stehen

Laut Artikel 8 des Tierschutzgesetzes dürfen die Transportfahrzeuge nicht über einen längeren Zeitraum in der Sonne abgestellt werden:  „Il est interdit de laisser un animal à l’intérieur d’un moyen de transport en stationnement prolongé, exposé au soleil ou d’autres conditions météorologiques défavorables au bien-être et à la santé de l’animal concerné, sans que toutes les dispositions nécessaires n’aient été prises pour éviter à l’animal des souffrances ou nuisances.“

Im Inland sind die Transportwege kurz, bei Auslandstransporten verbringen die Tiere aber lange Stunden in den Lkws. Für die ausländischen Transporter gibt es aber ebenfalls keine Sonderregeln bei der Hitzewelle. Es gelten die allgemeinen Vorschriften.

Tierärzte bescheinigen Transporttauglichkeit

Vor dem Abtransport in Luxemburg bescheinigen Tierärzte der Veterinärinspektion die Transportfähigkeit der Tiere. Dauern die Transporte länger als acht Stunden, wird ein sogenannter „Plan de marche“ erstellt. Dieser muss 24 Stunden vor dem Abtransport vom zuständigen Inspektor bestätigt werden. Am Ankunftsort kontrollieren die zuständigen Autoritäten, ob alle Vorschriften und der Plan eingehalten wurde. Bei Fahrten, die länger als acht Stunden dauern, müssen Pausen eingelegt werden.

Agrarminister Schneider präzisiert, dass die meisten Auslandstransporte von Luxemburg aus nach Deutschland, Frankreich, Belgien oder in die Niederlande erfolgen. Luxemburg hat Tiertransporte in die Türkei wegen der Nichteinhaltung der Wartezeiten an der Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei untersagt. Damit ist Luxemburg Vorreiter in der EU. In den EU-Gremien setzt sich das luxemburgische Landwirtschaftsministerium zudem für eine Begrenzung der maximalen Fahrtzeit auf acht Stunden EU-weit ein. Aber, sagt Schneider: „Das Großherzogtum kann diese Forderung nicht im Alleingang durchsetzen.“

Leila
28. Juli 2019 - 19.26

Neen, de ganzen Summer!

rene reichling
28. Juli 2019 - 9.29

nawell elo wous de daat sees fällt et mer och op.

Jemp
28. Juli 2019 - 9.14

Genau. Aus dem Grond soll een den Bauer eng Woch bei seng Beischten an d'Wies setzen. Ouni Sonnenprabli.

Nomi
27. Juli 2019 - 14.12

An der Zeit go'uf et eng Regel, datt et ob all Weed muss ee Schapp ginn wo'u d'Vei'h , bei Sonn an bei Sturm ennerdaach kann go'en !! Schengt haut jiddereen vergiess ze hunn !

Zahlen
27. Juli 2019 - 14.06

Hören Sie einfach damit auf, das Sekret einer Drüse dieser Tiere zu trinken, Sie sind schließlich kein Kalb.