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Mehr Hilfe für Mieter

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Am 1. März wird das Wohnen das bestimmende Thema in der Abgeordnetenkammer sein. Bereits im Vorfeld der Debatte ist die Politik in Luxemburg aktiv.

Die Oppositionspartei „déi Lénk“ wird in der nächsten Woche eine Gesetzesvorlage zum Thema Mieten vorstellen. Bereits vor einigen Monaten hatte die Partei einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem sie sich mit dem Wohnungsmarkt auseinandersetzte. Auch die Regierung war nicht untätig. Auf Initiative des zuständigen Ministers Marc Hansen (DP) hat der Regierungsrat am Mittwoch bereits einige Gesetzesänderungen beschlossen, bei denen es um staatliche Mietzuschüsse geht. Am Freitag präsentierte Hansen der zuständigen parlamentarischen Kommission seine Vorschläge.

Der Minister hat die Bedingungen, die ein Mieter erfüllen muss, um Zuschüsse zu erhalten, in seinem Vorschlag neu definiert. Für die Kaution, die viele Vermieter auf dem privaten Wohnungsmarkt verlangen und die bis zu drei Monatsmieten betragen kann, kann der Staat eine Garantie übernehmen. In einem solchen Fall stellt der Staat ein Zertifikat aus und garantiert, falls nötig für die Kaution einzuspringen. Der Mieter muss im Gegenzug ein Konto einrichten, auf das er regelmäßig Geld einzahlt, bis die Höhe der Kaution erreicht ist.

40 Prozent des Nettoeinkommens

In Zukunft soll diese Art der Unterstützung mehr Menschen zur Verfügung stehen. Die Einkommensgrenze für diese Garantie beträgt bislang bis zu 2.900 Euro netto für eine einzelne Person. Künftig wird sie je nach Zusammensetzung des Haushaltes berechnet. Auch muss der Mieter dem Vorschlag zufolge nicht mehr ein regelmäßiges Einkommen in den letzten sechs Monaten nachweisen, sondern nur noch in den letzten drei Monaten.

Die Garantie kann bis zu 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen, ohne dass die Höhe der Miete eine Rolle spielt. Bislang sind Mieten über 1.612,28 Euro von der Hilfe ausgeschlossen. Ein Haushalt mit zwei Kindern soll laut Vorschlag eine Kautionsgarantie bis zu einer Einkommensgrenze von 6.090,15 Euro erhalten können. Zum Vergleich: Heute sind es 4.710,94 Euro. Demnach müsste die Zahl der Menschen, die die Kriterien erfüllen, um von der Hilfe zu profitieren, steigen.

Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit

Daneben sollen die Bedingungen, die eine Mietwohnung in puncto Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit erfüllen muss, neu gefasst werden. Bislang gibt es solche Kriterien im Gesetz über Wohnungsbeihilfen. In Zukunft sollen sie im Gesetz über Mietverträge stehen.

Die Kriterien soll in der Novelle klarer erklärt sein. Die Vermieter sollen mehr in die Verantwortung gezogen werden. Im Falle, dass ein Bürgermeister etwa eine Unterkunft schließt, die nicht den Kriterien entspricht, die bei einer solchen Wohnung vorausgesetzt werden, muss der Vermieter in Zukunft, so der Vorschlag, für eine neue Bleibe für die Mieter sorgen.

Falls dies ausbleibt, kann die Gemeinde eine neue Unterkunft für die Mieter suchen. Die Kosten werden dem Vermieter drei Monate lang in Rechnung gestellt. Die Novelle sieht jedoch eine Übergangsphase vor, damit die Vermieter ihre Wohnungen den neuen Regeln entsprechend verändern können.

Nomi
24. Februar 2018 - 12.18

Wei' ass et dann mam Recht fir d'Vermieter, wann den Mieter den Loyer net bezillt !
Muss do nach emmer 2 Johr gewaart ginn iirt d'Justiz den Mieter rauskomplementei'ert ??