Am Mittwoch musste sich ein 74-jähriger Mann wegen Tierquälerei vor der 19. Kammer des Bezirksgerichtes verantworten.
Am 28. Februar wurde die Polizei nach Differdingen gerufen, weil dort ein lebendiges Schaf in einer Plastiktüte in einer Schubkarre gefunden wurde. Das Tier, das angeblich krank war, stand vor dem Haus des Beschuldigten. Statt den Tierarzt zu rufen, um dem Schaf schnellstmöglich zu helfen, soll der Angeklagte dem Tier die Pfoten zusammengebunden und es vor die Tür gestellt haben.
Die zuständige Ermittlerin meinte, dass die Nachbarn des Angeklagten die Polizei alarmiert hatten. «Wir konnten feststellen, dass das Tier noch lebte, allerdings war es in einem schlechten Zustand. Einen Tag später musste das Schaf eingeschläfert werden.» Der Angeklagte erklärte, dass er der Meinung gewesen sei, das Tier sei von Anfang an tot gewesen. Gefordert wurde sowohl eine Geldstrafe als auch ein Tierhalteverbot von 15 Jahren. Das Urteil wird am 16. Mai gesprochen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können