Vor zwei Wochen erst hatte Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) seine neue Gesetzesvorlage vorgestellt, die er in enger Zusammenarbeit mit der Studierendenorganisation ACEL erarbeitet hat. Bislang sind Praktika in Luxemburg «so gut wie gar nicht» geregelt. Lediglich jene, die für ein Studium verpflichtend absolviert werden müssen, sind in einem Gesetz von 1982 reguliert.
Auch die Gesetzesvorlage sieht eine Zweiteilung zwischen Pflicht-Praktika und solchen vor, die absolviert werden, um Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Bei ersteren ist die Bezahlung rein fakultativ. Für zweitere werden die Praktikanten nicht entlohnt, wenn sie kürzer als einen Monat sind. Bei einer Dauer von bis zu drei Monaten bekommen sie ein Drittel des Mindestlohnes. Beträgt die Dauer bis zu sechs Monate, dann erhalten sie die Hälfte des Mindestlohnes.
Entsetzte Studentenvereinigung
«Die UNEL ist entsetzt, dass eine solche Gesetzesvorlage im Namen der Studierenden ausgehandelt wurde und somit die Prekarität der Jugend weiter vorangetrieben wird – und das ausgerechnet vom Ministerium, das mit der Jugendgarantie von sich behauptet, genau diese zu bekämpfen», schreibt die Organisation in einer Pressemitteilung. Sie habe sich inzwischen mit dem Minister getroffen, um ihre Kritik mitzuteilen. Der UNEL ist auch die Trennung zwischen den beiden Praktika-Arten ein «Dorn im Auge».
Erfahrungen mit diesem System in Deutschland hätten gezeigt, «dass verschiedene Praktikumsstellen nur noch für Menschen zugänglich sind, die sie im Rahmen ihres Studiums durchführen müssen», wodurch Studierenden, «die es sich nicht leisten können, zwei oder drei Monate unbezahlt zu arbeiten, die Tür vor der Nase zugeschlagen wird».
Einheitliches System für alle Praktika
Die UNEL fordert ein einheitliches System, in dem alle Praktika entlohnt werden. Zudem solle die bereits absolvierte Ausbildung bei der Bezahlung berücksichtigt werden, sodass etwa der qualifizierte Mindestlohn bei jungen Menschen mit einem Master-Abschluss den Referenzrahmen bildet. «Praktika unter einem Monat sollen weiterhin unvergütet bleiben, unter drei Monaten sollen die Praktikanten die Hälfte des (qualifizierten) Mindestlohnes erhalten und unter sechs Monaten zwei Drittel», schreibt die UNEL.
Ein weiterer Kritikpunkt der UNEL ist, dass das Praktikum nicht in die Probezeit mit eingerechnet wird, falls die Praktikanten nach Abschluss des Praktikums eingestellt werden.
Die UNEL sieht auch nach der Unterredung mit dem Minister noch Redebedarf und will in der nächsten Woche ein eigenes Vorschlagspapier vorlegen und mit den parlamentarischen Vertretungen der Parteien in Kontakt treten.
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