In Luxemburg dürfen homo- und bisexuelle Männer bis dato kein Blut spenden. Sie gelten als Risikogruppe, weil sie einer höheren Gefahr ausgesetzt sind, sich mit dem HIV zu infizieren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2015 hat zwar entschieden, dass der Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende gerechtfertigt sein kann, wenn damit ein erhöhtes HIV-Risiko für den Empfänger verbunden ist. Aus dem Urteil ging allerdings auch hervor, dass EU-Länder prüfen müssen, ob der Schutz der Empfänger nicht auch mit anderen Mitteln realisierbar wäre.
Aufgrund dieses Urteils hat die Bundesärztekammer in Deutschland 2017 neue Richtlinien vorgelegt. Waren sie zuvor pauschal von der Blutspende ausgeschlossen, dürfen schwule und bisexuelle Männer in Deutschland seither Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten. Es stimmt, dass Männer, die Sex mit Männern haben, statistisch häufiger von HIV betroffen sind als andere. Die einjährige „Abstinenz“ ergibt jedoch keinen Sinn. Der Zeitraum wurde willkürlich gewählt. Es ist schließlich nicht so, als könne eine Infektion mit dem HI-Virus erst nach einem Jahr im Blut erkannt werden. Ein üblicher Antikörpertest kann eine HIV-Infektion nach sechs Wochen ausschließen. Eine Frist, die sich daran orientiert, wäre zumindest nachvollziehbar. Damit stellt sich die neue Richtlinie in unserem Nachbarland also als genauso diskriminierend heraus wie die alte.
In Belgien sind homosexuelle Männer seit 2017 teilweise für Blutspenden zugelassen. Demnach gilt dort das zwölfmonatige „Sex-Verbot“ und sie dürfen ausschließlich Plasma spenden. Sie bleiben weiterhin pauschal von der Spende von roten Blutkörperchen sowie Blutplättchen ausgeschlossen.
In Frankreich dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, seit 2016 Blut spenden. Auch hier galt bis vor kurzem die zwölfmonatige Frist. Diese wurde am 1. Februar dieses Jahres auf vier Monate verkürzt. Im Juli folgte der Befreiungsschlag: Frankreich hat die Regelung gänzlich abgeschafft. Die Kriterien der Auswahl des Spenders dürften nicht auf dem Geschlecht seiner Sexualpartner beruhen, argumentieren Abgeordnete in unserem Nachbarland.
Das luxemburgische Rote Kreuz ist derzeit in Verhandlungen mit „Rosa Lëtzebuerg“. Die Entscheidungen sind aufgrund der Corona-Pandemie in Verzug geraten. Im Laufe des kommenden Jahres will das Rote Kreuz verkünden, welche Änderungen in Luxemburg umgesetzt werden, um homosexuelle Männer nicht weiter von der Blutspende auszuschließen. Dazu, wie genau diese Änderungen aussehen könnten, wollte sich das Rote Kreuz noch nicht äußern. Klar ist nur, dass man sich an unseren Nachbarländern orientieren will. Bleibt zu hoffen, dass sich Luxemburg an den vorbildlichen Fortschritten in Frankreich orientiert und nicht an den diskriminierenden Pro-forma-Änderungen unserer deutschen und belgischen Nachbarn.
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