In Luxemburg dürfen homo- und bisexuelle Männer bis dato kein Blut spenden. Sie gelten als Risikogruppe, weil sie einer höheren Gefahr ausgesetzt sind, sich mit dem HIV zu infizieren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2015 hat zwar entschieden, dass der Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende gerechtfertigt sein kann, wenn damit ein erhöhtes HIV-Risiko für den Empfänger verbunden ist. Aus dem Urteil ging allerdings auch hervor, dass EU-Länder prüfen müssen, ob der Schutz der Empfänger nicht auch mit anderen Mitteln realisierbar wäre.
Aufgrund dieses Urteils hat die Bundesärztekammer in Deutschland 2017 neue Richtlinien vorgelegt. Waren sie zuvor pauschal von der Blutspende ausgeschlossen, dürfen schwule und bisexuelle Männer in Deutschland seither Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten. Es stimmt, dass Männer, die Sex mit Männern haben, statistisch häufiger von HIV betroffen sind als andere. Die einjährige „Abstinenz“ ergibt jedoch keinen Sinn. Der Zeitraum wurde willkürlich gewählt. Es ist schließlich nicht so, als könne eine Infektion mit dem HI-Virus erst nach einem Jahr im Blut erkannt werden. Ein üblicher Antikörpertest kann eine HIV-Infektion nach sechs Wochen ausschließen. Eine Frist, die sich daran orientiert, wäre zumindest nachvollziehbar. Damit stellt sich die neue Richtlinie in unserem Nachbarland also als genauso diskriminierend heraus wie die alte.
In Belgien sind homosexuelle Männer seit 2017 teilweise für Blutspenden zugelassen. Demnach gilt dort das zwölfmonatige „Sex-Verbot“ und sie dürfen ausschließlich Plasma spenden. Sie bleiben weiterhin pauschal von der Spende von roten Blutkörperchen sowie Blutplättchen ausgeschlossen.
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