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Luxemburg reformiert sein Jugendschutzgesetz

Luxemburg reformiert sein Jugendschutzgesetz

Die Reform des Jugendschutzes ist auf dem Instanzenweg. Justizminister Felix Braz nennt sie einen Konsenstext. Die Philosophie des Jugendschutzes wird fortgeführt.

Somit sieht Luxemburg auch in Zukunft von der Einführung eines Jugendstrafrechts ab. Jugendliche mit Problemen werden weiterhin als Opfer der Umstände angesehen, die Hilfe und Schutz brauchen. Somit scheint nun eine Diskussion abgeschlossen, die seit dem Jahr 1992, als das erste Jugendschutzgesetz gestimmt wurde, geführt wurde. Auslöser für die Diskussionen war die Tatsache, dass das Gesetz es zuließ, dass Jugendliche über 16 Jahre je nach Einschätzung der Dinge durch den Richter in bestimmten Fällen auch nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt werden und somit in das Gefängnis verwiesen werden konnten. Hierfür wurde Luxemburg international kritisiert.

1999 war eine erste Reformvorlage fertig, die 2004 in die Prozedur ging. Danach war Funkstille, was vor allen Dingen an den unterschiedlichen Meinungen von Magistratur und anderen Akteuren lag. Um es vorwegzunehmen: Auch in Zukunft können Minderjährige im Gefängnis statt in einer Aufnahmeeinrichtung landen. Allerdings wird im neuen Gesetz genau definiert, wann der Richter dies anordnen darf. So muss ein Vergehen vorliegen, das ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren zur Folge hat. Des Weiteren muss der Jugendliche eine reelle Gefahr für sich und für die Allgemeinheit darstellen.

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