Ein 42-jähriger Pfleger hat laut dem Amtsgericht Trier seiner Kollegin nachgestellt und dabei etwas übertrieben, berichtet der Trierische Volksfreund. Der zum Tatzeitpunkt im Januar 2021 in Konz lebende Angeklagte empfand wohl etwas mehr für seine Kollegin als sie für ihn. Weil ihm der Kontakt mit der Frau nicht ausreichte, ließ er sich laut eigener Aussage zu einer Tat hinreißen, die für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist, den Mann aber letztlich 800 Euro und den Job bei dem Pflegedienst kostet.
Am 16. Januar 2021 versieht er den Dienstwagen seiner Kollegin mit einem GPS-Sender, um ihr folgen zu können. Während sie bei einem Patienten zu Hause ist, dringt er mit dem Zweitschlüssel in das Fahrzeug ein und stiehlt einen Schlüsselbund. Daran sind nicht nur die Schlüssel zu der Wohnung seiner Kollegin befestigt, sondern auch die zu den Wohnungen der Patientinnen. Doch warum tut er das?
Seine Erklärung im Amtsgericht ist kaum nachvollziehbar. „Ich war verliebt in S., das beruhte nicht auf Gegenseitigkeit“, schildert er die damalige Situation. Er habe den Schlüssel genommen, um ihn später der Kollegin zurückzugeben und sich als Finder profilieren zu können. So habe er die Nähe zu der Frau suchen wollen. Weil ihn jedoch eine andere Kollegin beobachtet habe, als er mit dem Dienstwagen an einer Ampel auf der Route der bestohlenen Kollegin gestanden habe, sei er in Panik geraten. Die Schlüssel habe er, nachdem ihn die von ihm verehrte Frau harsch weggeschickt habe, in die Mosel geworfen. Dazu habe er auf dem Heimweg nach Konz an der Staustufe angehalten.
Der kuriose Fall hatte später ein Nachspiel. Zu einem beruflichen Termin zitiert, erwartete den Mann die Geschäftsführung, die Pflegedienstleitung, Vertreter des Betriebsrats und Polizeibeamte. Der 42-Jährige, der inzwischen außerhalb der Region Trier wieder bei einem Pflegedienst arbeitet, verliert nicht nur seinen Job, sondern er muss sich auch wegen Diebstahls vor Gericht verantworten.
Vor Gericht sagt er: „Das ist eine ganz blöde Geschichte.“ Er versichert, dass es künftig nicht mehr zu solchen Taten komme. Richterin Petra Nicklas betont: „Ihr Verhalten – das geht gar nicht. Ich hoffe, das ist für die Zukunft klar.“ Wenn er noch einmal wegen solchen Verhaltens gegenüber Frauen auffalle, müsse er mit härteren Konsequenzen rechnen. Diesmal belässt es die Richterin jedoch bei der Geldauflage. Zahlt der Mann fristgemäß 800 Euro an den Verein Nestwärme, gilt das Verfahren als beendet.
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