Der Kollektivurlaub hat Tradition in Luxemburg. Drei Wochen lang lassen die Bauarbeiter im Sommer ihr Werkzeug ruhen, Bagger und Kran stehen still. Und das jedes Jahr auf ein Neues – es sei denn, die Gewerbeaufsicht erteilt dem entsprechenden Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung. Selten aber war der Kollektivurlaub so umstritten wie im Corona-Jahr 2020. Ein Grund, weshalb die „Inspection de travail et des mines“, kurz ITM, die Baustellen während dieser Periode wohl ganz besonders im Auge behielt.
283 Kontrollen hat die Gewerbeaufsicht zwischen dem 31. Juli und 23. August durchgeführt, und das auf 174 Baustellen des Landes. Dabei wurden insgesamt 197 Unternehmen näher unter die Lupe genommen. Zum Vergleich: Im Sommer 2019 waren nur 91 Kontrollen angesetzt worden. Dabei mussten die Agenten feststellen, dass sich acht Firmen über die Bestimmungen hinweggesetzt hatten und ihre Arbeiter dennoch antreten ließen.
Nun müssen nicht alle Arbeiten während des Kollektivurlaubs im Hoch- und Tiefbau auch wirklich stillstehen. In Ausnahmefällen nämlich, sollte die Fertigstellung eines Bauwerks einer gewissen Dringlichkeit unterliegen, kann die ITM eine Sondergenehmigung ausstellen. 196 dieser Anfragen waren im Vorfeld des Sommers bei der Gewerbeaufsicht eingegangen. 16 davon wurden abgewiesen (in 51 weiteren Fällen war der Antrag überflüssig).
Im Rahmen ihrer Kontrollen musste die ITM dieses Jahr 16 Arbeiten stilllegen, weil das ausführende Unternehmen nicht über die nötige Ausnahmegenehmigung verfügte und somit gegen die Bestimmungen des Kollektivurlaubs verstoßen hatte. In drei Fällen handelte es sich um Arbeiten im Sanitär- und Heizungsbereich. Die restlichen 13 Verstöße wurden im Hoch- und Tiefbau festgestellt.
In fünf Fällen bestand eine „unmittelbar bevorstehende und ernste Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten“, weswegen diese Betriebe ihre Arbeit zumindest vorübergehend einstellen mussten. In 55 Fällen wurden die Baustellen wegen diverser Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen geschlossen, während 28 weitere Unternehmen aufgefordert wurden, ähnliche Probleme auf schnellstem Wege zu beheben.
Jünger als 16 Jahre
Auf 19 Baustellen hatten sich die ausführenden Unternehmen nicht ans Kommodo-Gesetz gehalten, während sich drei weitere Firmen mit 13 Mitarbeitern in Schwarzarbeit übten. Ein Unternehmen wurde mit einem Bußgeld über 25.000 Euro belegt, weil gleich zehn Angestellte nicht ordnungsgemäß gemeldet waren. Zwei Arbeitgeber hatten indessen Jugendliche unter Vertrag, die zum Zeitpunkt der Kontrolle nur 15 bzw. 16 Jahre alt waren. In diesen Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die nun wegen Schwarzarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit ermittelt.
Auch wenn die Kontrollen in diesem Sommer deutlich verstärkt wurden, scheinen sich – zumindest was die Ausnahmegenehmigungen angeht – die meisten Unternehmen an den Kollektivurlaub gehalten zu haben. Dabei war der „Congé collectif“ aufgrund der Corona-Krise in diesem Jahr so umstritten wie nie zuvor. Manche Bauunternehmen wollten den Urlaub aufgrund der besonderen Umstände dieses Jahr ganz streichen lassen, andere hätten sich zumindest mit einem Kompromiss abgefunden.
Zuletzt stand im Frühling noch eine Kürzung des Kollektivurlaubs auf zwei Wochen im Raum, während die dritte Woche auf den Winter verlegt werden sollte. Die Gewerkschaften lehnten jedoch ab, mit der Konsequenz, dass auf den meisten Baustellen des Landes im Sommer die Arbeit dennoch niedergelegt wurde.
Zu Demaart
Kinderarbeit? Noo Gesetz dierf een mat 15 Joer en Vakanzenjob machen. er Beschäftigungsvertrag während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit betrifft folgende Personen: Arbeitgeber, die während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit Schüler oder Studierende gegen Bezahlung beschäftigen möchten; Schüler oder Studierende, die während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit gegen Entgelt arbeiten möchten und: zwischen 15 und 27 Jahre alt sind (das Geburtsdatum ist ausschlaggebend); in einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland angemeldet sind; als ordentlicher Schüler oder Studierender am Vollzeitunterricht teilnehmen. Als Schüler oder Studierende gelten ebenfalls diejenigen, die ihre jeweilige Bildungseinrichtung zum Zeitpunkt der Einstellung seit weniger als 4 Monaten nicht mehr besuchen.
"Zwei Arbeitgeber hatten indessen Jugendliche unter Vertrag, die zum Zeitpunkt der Kontrolle nur 15 bzw. 16 Jahre alt waren. In diesen Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die nun wegen Schwarzarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit ermittelt. " Wie fast jeder in Bettemburg hab ich auch mit 15 in den Ferien auf der Celula gearbeitet auch am Fließband, was auch damals schon verboten war. Das hat einem mehr Lust zur Schule und weniger am Arbeiten beigebracht.
Do gesäit een dass et de Gewerkschaften nemmen an hierem eegenen Interêt handelen. Vill Betriber hätten et besser gepackt wann se hätten dierften schaffen. Mee nee...