„Männer dominieren Entscheidungsgremien“, so titelt das Tageblatt in einem Artikel vom 16. September 2016. Es geht um die jüngste Zwischenbilanz über die Zusammensetzung von Verwaltungsgremien von öffentlichen und privaten Unternehmen. Denn Luxemburg hatte sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2019 das „jeweils unterrepräsentierte Geschlecht“ zu 40 Prozent vertreten zu sehen. Doch schon 2016 deutet sich an, dass man das Ziel verpassen wird, denn aus den damaligen Zahlen geht weiter eine deutliche Dominanz der Männer hervor.
Sechs Jahre später – und drei Jahre nach dem gesetzten Zieljahr 2019 – haben Frauen die gewünschte Gesamtschwelle von 40 Prozent noch nicht erreicht. Das teilen das Ministerium für die Gleichstellung von Frauen und Männern und das Wirtschaftsministerium am Dienstag in einem gemeinsamen Presseschreiben mit. Aber die Entwicklung geht in die richtige Richtung: Am 30. Juni 2022 lag der Gesamtanteil von Frauen in den Verwaltungsräten öffentlicher Einrichtungen bei insgesamt 35,68 Prozent. Ein minimaler Rückgang zum Dezember 2021, als es noch 35,77 Prozent waren, doch immerhin mehr als acht Prozent mehr als noch 2015. Betrachtet man nur die privatrechtlichen Unternehmen (mit einer staatlichen Beteiligung) stieg der Anteil der Frauen, die den Staat vertreten, auf 34,41 Prozent am 30. Juni 2022 gegenüber 24,69 Prozent am 31. Januar 2015.
Nur eine Zwischenetappe wurde bisher erreicht: Der Anteil der Frauen, die den Staat in den Verwaltungsräten öffentlicher Einrichtungen vertreten, liegt bei über 41 Prozent – ein Zuwachs von mehr als 10 Prozent im Vergleich zu 2015. Um das gesetzte Gesamtziel zu erreichen, müssten noch 17 zusätzliche Mandate (von insgesamt 398 Mandaten) in den Verwaltungsräten der öffentlichen Einrichtungen und zehn zusätzliche Mandate (von insgesamt 186 Mandaten) in den privatrechtlichen Unternehmen von Frauen besetzt werden.
Es sei betont, dass sich diese Zahlen nur auf die Verwaltungsgremien von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung beziehen. Sie spiegeln nicht die Situation in den Verwaltungsräten der Privatwirtschaft wider.
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