Grenzgänger, die in Luxemburg angestellt sind und über die Corona-Pandemie in Nachbarländern im Homeoffice gearbeitet haben, fielen während der Krisenzeit unter eine Sonderregelung hinsichtlich der Sozialversicherung. Diese Ausnahmeregelung läuft nun am 30. Juni aus – allerdings soll es es eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2022 geben. Das hat das Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit am Freitag per Pressemitteilung bekannt gegeben.
„Während dieser Übergangszeit wird eine administrative Toleranz angewandt, die es Grenzgängern ermöglicht, die Arbeit in Form von Telearbeit weiterhin von ihrem Wohnort aus zu erledigen, ohne befürchten zu müssen, dass sie bei Überschreitung der in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen 25-Prozent-Schwelle ihre Sozialversicherungszugehörigkeit wechseln müssen“, heißt es in dem Schreiben. Diese Bestimmung gelte ausschließlich für den Bereich der Sozialversicherung – Vereinbarungen im Bereich der Besteuerung lägen wiederum im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums.
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