Laut Finanzminister Pierre Gramegna sind der Regierung in Luxemburg keine sogenannten „Geierfonds“ bekannt. Mit einem Gesetz gegen sie vorzugehen, hält er deshalb nicht für dringend.
In Luxemburg gibt es keine sogenannten „Geierfonds“. Das geht aus einer Antwort von Finanzminister Pierre Gramegna (DP) auf eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Franz Fayot hervor. Als Geierfonds werden abwertend private Investitionsgesellschaften bezeichnet, die Schulden von in finanzielle Schieflage geratenen Staaten aufkaufen und die Forderungen dann einklagen. Die Gewinne können ein Vielfaches der ursprünglichen Investition betragen.
Belgien, so Fayot, hat im Sommer 2015 ein Gesetz erlassen, das diese Praktik unterbinden soll. Forderungen, die vor einem Gericht eingeklagt werden können, wurden begrenzt. Laut Fayot handelt es sich bei dem Gesetz um einen wichtigen Schritt gegen die Finanzspekulation. Außerdem, so der LSAP-Abgeordnete weiter, setze Belgien damit Empfehlungen des Menschenrechtsrates der UNO um.
Gesetz in Belgien
Fayot möchte in seiner Anfrage wissen, ob es solche „Geierfonds“ hierzulande gibt. Außerdem will der Abgeordnete darüber informiert werden, ob von Luxemburg aus derartige Gerichtsprozesse gegen einen anderen Staat ausgingen und ob die Regierung gedenkt, ähnliche Einschränkungen wie die in Belgien aufzustellen. Falls nicht, möchte Fayot wissen, wie sonst Luxemburg die Empfehlungen der UNO umsetzen will.
Der Minister antwortet gewohnt knapp. Nein, der Regierung seien keine „Geierfonds“ in Luxemburg bekannt. Die CSSF habe keine Investmentfonds zugelassen, deren erklärtes Ziel es ist, Finanztitel mit einem starken Abschlag zu kaufen, um somit die Schuld samt Zinsen vor Gericht einzutreiben. Der Regierung sei außerdem kein Fall eines solchen Gerichtsverfahrens bekannt, das von Luxemburg ausging. Aus diesem Grunde scheint es dem Finanzminister auch nicht dringlich, einen strengeren Rechtsrahmen zu schaffen, so wie es der Menschenrechtsrat der UNO verlangt.
Wahrlich keine Glanzleistung des Finanzministers, eine Empfehlung des Menschenrechtrats der UNO einfach so in den Wind zu blasen mit dem dünnen Verweis es wäre halt nichts derartiges bekannt.
... und wenn einer bekannt wird, dann macht man halt auf erstaunt und empört. Und soweit kein Verbot gibt es ja auch keine Strafe.
Der Stand der Dinge ist also nicht bedenklich in Luxemburg sagt der Minister! Das scheint so zu stimmen den wenn ein "vulture fund" mal einen Gerichtsverfahren in Luxemburg eröffnet hätte würde er festgestellt haben das das Jahre lang dauern kann und der Ausgang zweifelhaft wäre...siehe Madoff usw... Vulture funds benötigen keine CSSF Zulassung da sie oft als Privat Equity Struktur die Partneship Rechtsform gewählt haben also keine Luxemburger Rechtsform haben...aber wie der Minister sagt in unserem braven Luxemburg gibt es das nicht...aus Amen.