Während der Covid-19-Zeit galten die Gesundheitsberufe als „systemrelevant“. Man erinnere sich daran, dass den Pflegekräften vor gar nicht mal so langer Zeit öffentlich für ihren Einsatz applaudiert wurde. Groß waren zudem die Versprechen vonseiten der politischen Verantwortlichen. Das Spektrum reichte von der Aufwertung der Pflegeberufe über die grundlegende Reform der Ausbildung bis hin zur Neubewertung der Nomenklatur der medizinischen und/oder pflegerischen Leistungen. Jetzt, wo die Pandemie Geschichte ist, stellt sich die Frage, was denn aus den vielen Versprechen geworden ist: nicht viel, um es mal politisch korrekt auszudrücken.
Aufgabenbereich und Kompetenzen von Gesundheits- und Pflegekräften waren bislang durch großherzogliche Verordnungen geregelt, die auf dem Gesetz von 1992 basierten. Diese wurden bekanntlich am 4. Juni 2021 vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und galten nur noch übergangsweise bis Ende Juni.
Wie kann es also sein, dass das Gesundheitsministerium geschlagene zwei Jahre braucht, um die vom Verfassungsgericht angemahnten Gesetzesänderungen bei der Zulassung dieser Berufe neu zu regeln? War beziehungsweise ist dem Ministerium der Stellenwert der Gesundheitsberufe etwa kein schnelles Handeln wert?
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