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„Gaardenhaischen“-AffäreGesetz soll „demnächst“ Ermittlungen gegen Carole Dieschbourg ermöglichen

„Gaardenhaischen“-Affäre / Gesetz soll „demnächst“ Ermittlungen gegen Carole Dieschbourg ermöglichen
Luxemburgs Ex-Umweltministerin Carole Dieschbourg ist im April zurückgetreten, damit die Chamber, laut eigener Aussage, nicht noch mehr Zeit durch die Traversini-Affäre verliert Foto: Editpress-Archiv

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Der Rechtsanwalt Patrick Kinsch hat den Abgeordneten einen Bericht zu dem Gesetzestext in der „Gaardenhaischen“-Affäre um Luxemburgs ehemalige Umweltministerin Carole Dieschbourg dargelegt. Die Parlamentarier sind sich nun laut Chamber-Präsident Fernand Etgen darüber einig, welchen Weg sie einschlagen wollen – und dieser birgt viele Hürden.

„Der Fall ‚Gaardenhaischen‘ soll demnächst in einem Gesetz geregelt werden.“ Das teilte die Chamber am Freitagmorgen auf ihrer Webseite mit. Am Donnerstag hörten die Abgeordneten des Präsidiums und der „Conférence des présidents“ den Rechtsanwalt Patrick Kinsch, der diesbezüglich einen Bericht verfasst hat. Am 16. Mai hatten sich die Politiker bereits an den Luxemburger Verfassungsexperten Luc Heuschling gewandt. Die Abgeordneten haben sich schließlich auf einen Weg geeinigt, auf dem Kinsch sie begleiten wird, sagt Chamber-Präsident Fernand Etgen (DP) gegenüber dem Tageblatt.

Das Erstellen dieses Gesetzestextes erweise sich allerdings aus mehreren Gründen als schwierig: So müsse die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit stets garantiert sein. Zudem wolle man vermeiden, dass die Affäre gleich beim Gerichtshof landet – andererseits dürfe das Ganze auch nicht zu einem Schauprozess verkommen, sagt Etgen. Darüber hinaus muss peinlichst genau darauf geachtet werden, dass keine Verfahrensfehler entstehen: „Ziel ist es, eine Piste, eine Straße, einen Weg vorzuzeichnen, bei dem nicht auf einen Schlag das Risiko besteht, dass verschiedene Dinge nicht mehr weiterlaufen und alles für die Katz’ war“, meint Etgen.

Hinzu kommt, dass der Teil der noch geltenden Verfassung, der sich mit der Organisation des Staates befasst, sich von jenem der neuen Verfassung unterscheidet. Es muss also ein Gesetzestext verfasst werden, der neue Prozeduren schafft, um Luxemburgs ehemalige Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) im Einklang mit der alten Verfassung in der Chamber zu hören. Gleichzeitig soll der Gesetzestext „so nah wie möglich an der neuen Verfassung“ sein, „damit bei dem Wechsel keine Reibungspunkte entstehen können“, sagt Etgen. Demnach soll sich der Text so nah wie möglich am gemeinen Recht orientieren.

Der Gesetzestext soll „eine Fortsetzung der Ermittlungen auf Ebene der Staatsanwaltschaft ermöglichen“, heißt es auf der Chamber-Seite. Soll heißen: „Es wird versucht, die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft machen zu lassen. Das ist an sich der Weg, der vorgezeichnet wird“, sagt Etgen gegenüber dem Tageblatt. Die Ermittlungen in der Affäre „Gaardenhaischen“ sollten von jenen Behörden weitergeführt werden können, die sich von Anfang an damit beschäftigt haben.

Das Gesetz werde derzeit auf gesetzlicher Ebene fehlende Verfahrensfragen regeln und müsse von allgemeiner Tragweite sein, schreibt die Chamber. Das bedeutet, dass der Text nicht ausschließlich auf Dieschbourg zugeschnitten sein muss: Er soll auch einen gesetzlichen Rahmen bilden für die anschließende Ausarbeitung von Resolutionen, die sich auf diesen speziellen Fall konzentrieren. „Die Chamber wird dann aber irgendwann eine Entscheidung treffen – wenn das Resultat der Enquête erst mal vorliegt –, ob die Ex-Ministerin angeklagt wird, oder auch nicht“, sagt der Chamber-Präsident.

Abschnitt aus der aktuellen Verfassung: Art 82 : La Chambre a le droit d’accuser les membres du Gouvernement. – Une loi déterminera les cas de responsabilités, les peines à infliger et le mode de procéder, soit sur l’accusation admise par la Chambre, soit sur la poursuite des parties lésées.

Art. 116. : Jusqu’à ce qu’il y soit pourvu par une loi, la Chambre des Députés aura un pouvoir discrétionnaire pour accuser un membre du Gouvernement, et la Cour supérieure, en assemblée générale, le jugera, en caractérisant le délit et en déterminant la peine. – Néanmoins, la peine ne pourra excéder celle de la réclusion, sans préjudice des cas expressément prévus par les lois pénales. (…) (alinéa 2 abrogé par la révision du 13 juin 1979)

Vorschlag für die Verfassungsänderung: Art. 83. (1) Le Gouvernement et ses membres sont responsables devant la Chambre des Députés. (2) Les membres du Gouvernement ne répondent ni civilement ni pénalement des opinions qu’ils émettent à l’occasion de l’exercice de leur fonction. (3) Les membres du Gouvernement sont pénalement responsables des actes commis par eux dans l’exercice de leur fonction. Seul le ministère public peut intenter et diriger les poursuites à l’encontre d’un membre du Gouvernement pour ces actes, même après cessation de sa fonction. (4) Sauf le cas de flagrant délit, toute arrestation d’un membre du Gouvernement nécessite l’autorisation préalable de la Chambre des Députés. Cette autorisation n’est pas requise pour l’exécution des peines, même celles privatives de liberté, prononcées à l’encontre d’un membre du Gouvernement.


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Zuang
20. Juni 2022 - 15.41

@Irma

Genau. Und solche Leute sind dafür zuständig unsere Gesetze zu machen.

Da sieht man wieder, dass man weder Lesen noch Schreiben beherrschen muss um gewählt zu werden.

irma
19. Juni 2022 - 23.34

Gesetze kann man nicht rückwirkend anwenden, das ist ein Hauptpfeiler unseres Rechtssystems.

GeTee
18. Juni 2022 - 13.49

@JJ :
Besser kann man es nicht erklären, Respekt !!!!

jung.luc.lux@hotmail.com
18. Juni 2022 - 11.14

Ein Gesetz zählt in Luxemburg für einen Minister nicht. Das ist harte Realität. Das Gesetz zählt nur für den armen Otto. Das ist luxemburger Demokratie.

JJ
17. Juni 2022 - 20.58

" Demnach soll sich der Text so nah wie möglich am gemeinen Recht orientieren." Wer verarscht hier wen? Also mal von vorne.
Wenn eine Ministerin(!) Mist baut müssen neue Gesetze her? Haben wir ein Strafrecht oder nicht.Wenn es sich um eine "Affäre" handelt,scheint etwas nicht in Ordnung zu sein.
Dieses kumpelhafte Gesülze,um eine Mitstreiterin zu schützen,oder sie einfach nur aus der "Affäre" zu ziehen,ist doch nur peinlich.
Diese Nasen sollten sich da raushalten: Wegen Befangenheit,heißt das vor dem Gesetz.Das erinnert ein wenig an den Vatikan.Der richtet auch selber über seine "Mitarbeiter". Ein Fall für den Richter und sonst gar nix.
Oder ist Gesetz nur für den Otto von der Straße?