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Gericht: Luxemburger Lehrer sammelte Kinderpornos

Gericht: Luxemburger Lehrer sammelte  Kinderpornos

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Der ledig lebende Georges H. musste sich am Montag vor dem Tribunal in Diekirch wegen Besitzes, Konsultation und Publikation von kinderpornographischem Material verantworten.

Laut dem psychiatrischen Gutachter liege zwar keine Pädophilie vor, dafür jedoch etwas, das dieser Diagnose sehr nahe kommen würde. Der inzwischen suspendierte Lehrer habe bisher ein sehr dürftiges Sexualleben geführt und sei laut eigenen Aussagen «zufällig» im Internet mit kinderpornografischen Inhalten in Berührung gekommen, erklärte der Experte.

Der Angeklagte erklärte sein Verhalten mit Langeweile und «Hilfe beim Einschlafen». Er habe nie zu Filmen mit kleinen Kindern masturbiert, sei sich jedoch auch darüber im Klaren, dass diese zu solchen Filmen gezwungen würden.

Der Ermittler erklärte im Zeugenstand, dass die Polizei wie so oft von Europol über die IP-Adresse von den Klicks des Beschuldigten auf kinderpornografischen Seiten erfahren habe. Als sie ihn bei sich zuhause zur Rede stellten, habe der Mann zwar gestanden, doch gleich erklärt, so etwas nie mit seinen Schülern zu tun.

5.258 Bilder und 479 Filme

Auf den 5.258 Bildern und 479 Filmen waren meist junge Mädchen zwischen fünf und 15 Jahren zu sehen. Der Angeklagte sagte aus, er sei im Jahr 2016 über Links ohne größere Probleme auf diese Seiten gekommen. Er habe alles gespeichert und gesammelt, ohne es zu schauen. Heute habe er überhaupt keinen Computer mehr.

Der beruflich suspendierte Mann versuchte gestern, das Gericht zu überzeugen, dass er Fiktion und Realität auseinanderhalten könne. Der Hinweis auf eine langjährige Behandlung mit einem seriösen Therapeuten schien aber nicht zu ihm durchzudringen. Sein Verteidiger erwähnte die Scham seines Mandanten.

«Hie war mat senger Aarbecht bestuet», lautete der etwas unbeholfene Versuch, seinen Klienten zu entlasten. Er sei immer allein im Internet unterwegs gewesen und habe erst sehr spät, ab dem Jahr 2016, kinderpornografische Inhalte mit anderen Usern ausgetauscht. Der Anwalt bat um mildernde Umstände für seinen reuevollen Mandanten.

Die öffentliche Anklägerin berichtigte, der Angeklagte sei vom Untersuchungsrichter zur psychiatrischen Behandlung gezwungen worden. Diese sei also keineswegs freiwillig gewesen, wie die Verteidigung glaubhaft machen wollte. Da der Beschuldigte wusste, was er tat, forderte sie vier Jahre Haft mit teilweiser Bewährung gegen Auflagen. Das Urteil ergeht am 24. Mai 2018.

Carlo Kass

Irma
30. März 2018 - 8.58

Wenn das Lehrpersonal schon zu dämlich ist um einen VPN zu benutzen und ihre Harddisks zu verschlüsseln, dann ist's kein Wunder, dass die Kinder auch dumm wie Brot sind.

Jacques Zeyen
28. März 2018 - 10.11

Trennung von Kirche und Staat?
Wirklich? Wollen mal sehen wie lange die Auswirkungen der frühkindlichen Indoktrination noch anhalten werden. Da wird dieses Jahrhundert noch lange dran zu kauen haben.
Abartige wird es immer geben,aber wenn man diese Abartigkeit verhindern kann,sollte man es tun.

Jacques Zeyen
28. März 2018 - 10.01

Affen dürfen ihre Sexualität ausleben , bekommen nichts vorgeschrieben und das nicht erst seit 1968 und das wird auch morgen noch so sein.

DINGO
28. März 2018 - 8.39

In welchem Jahrhundert leben Sie? Jetzt wo wir die Trennung von Kirche und Staat haben, wem geben Sie denn in Zukunft die Schuld?

Alois Iglseder
27. März 2018 - 15.30

Genau. Von selber machen Menschen ja all diese Dinge nicht, weil der Mensch von Natur aus eine so dermassen friedliche und liebevolle Affenart ist. Das gibt es alles nur wegen "falscher Moral". Wir haben 2018, nicht 1968, Herr Zeyen. Das können sie übrigens auch Volker Pispers ausrichten.

Jacques Zeyen
27. März 2018 - 10.33

" Dürftiges Sexualleben "
Die seriösen Therapeuten können dem Gericht sicher erklären wo diese " Sexuellen Abarten " herkommen.
Wenn die sexuelle Entwickling der Kinder von Anfang an durch falsche Moral( unkeusche Gedanken) und Angstmache (Gott sieht alles) auf die falsche Bahn geworfen wird,sollten wir uns nicht über das Resultat (Kinderpornos,Sprengstoffattentäter,Vergewaltiger usw.) wundern. Vielleicht sollte man diejenigen, die Kindern solche Sachen erzählen ,in die Psychiatrie schicken. "Wussten Sie mit acht Jahren was unkeusche Gedanken sind?
Da konnte man doch froh sein wenn einem der Kaplan mit gutem Rat zur Seite stand." (V.Pispers)