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Leihelternschaft in LuxemburgG-Dad: „Wir kämpfen seit zehn Jahren um die Anerkennung“

Leihelternschaft in Luxemburg / G-Dad: „Wir kämpfen seit zehn Jahren um die Anerkennung“
Sorge statt Spiel: Wenn juristische Ungereimtheiten zu Instabilität in Familien führt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Die luxemburgische Justiz diskriminiert weiterhin Kinder gleichgeschlechtlicher Paare. Besonders jene, die von einer Leihmutter ausgetragen wurden. Eine Besserung ist nicht in Sicht.

Kurz nach acht klingelt das Telefon: Es ist Tom, Koordinator der G-Dads des queeren Zentrums Cigale. Mit seinem Anruf reagiert er auf eine Interviewanfrage des Tageblatt, unter anderem zur Anmeldung von Kindern, die durch eine Leihmutter ausgetragen wurden. Eine Praxis, auf die neben heterosexuellen Paaren auch viele schwule Wunscheltern zurückgreifen. „Wir kämpfen seit zehn Jahren um die Anerkennung unserer Elternschaft“, sagt Tom. Ein Kampf, den die G-Dads – eine Gruppe von ca. 40 schwulen Vätern – auf unbestimmte Zeit weiterführen müssen.

Erfüllen sich gleichgeschlechtliche Paare ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter oder durch medizinisch assistierte Befruchtung, wird nach der Geburt nur ein Elternteil automatisch anerkannt – entweder die gebärende Person oder jene, die den Samen spendete. Ist das Paar verheiratet, kann der verbleibende Elternteil drei Monate nach der Geburt einen Adoptionsantrag stellen. „Bis dahin kann das Paar nur hoffen, dass nichts schiefläuft“, so Tom. „Stirbt der nicht anerkannte Elternteil im Laufe der Prozedur, hat das Kind kein Anrecht auf die Waisenrente oder das Erbe. Trennen sich die Eltern und es kommt zum Kontaktabbruch, kann der betroffene Elternteil das Sorgerecht nicht vor Gericht anfechten.“ Fälle, die Tom bekannt sind. Die Leidtragenden seien dabei immer die Kinder, die zu beiden Eltern eine enge Bindung aufbauen würden.

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