Headlines

RegierungsratNeue Deadline am 31. Oktober: Frist für Antrag auf Teuerungszulage wird verlängert

Regierungsrat / Neue Deadline am 31. Oktober: Frist für Antrag auf Teuerungszulage wird verlängert
Die Einwohner Luxemburgs haben nun mehr Zeit, um die „allocation de vie chère“ zu beantragen Symbolfoto: dpa/Daniel Reinhardt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Wer einen Antrag auf eine Teuerungszulage („allocation de vie chère“) einreichen möchte, sollte dies bis zum 30. September tun. Das war die ursprüngliche Deadline. Diese wurde nun verschoben: Die Bürger haben noch Zeit bis zum 31. Oktober. Der Regierungsrat hat diese Entscheidung am Mittwochnachmittag getroffen.

Die finanzielle Beihilfe ist für einkommensschwache Haushalte gedacht und muss angefragt werden. Die Teuerungszulage wird einmal jährlich ausbezahlt und kann mit der Energieprämie über das gleiche Formular beantragt werden. „Alle Bezieher der Teuerungszulage haben auch ein Recht auf die Energieprämie“, andersherum sei das jedoch nicht zwangsläufig der Fall, erklärt das Familienministerium.

„Nach Einführung der Energieprämie wurde allen Empfängern der Teuerungszulage, die diese schon erhalten hatten, am 1. Mai dieses Jahres die Energieprämie ausbezahlt. Anträge auf die Teuerungszulage, die schon bearbeitet, aber abgelehnt wurden, wurden noch einmal bearbeitet und falls ein Anrecht auf die Energieprämie bestand, wurde auch diese ausbezahlt“, schreibt das Ministerium. Die Regierung habe dem Nationalen Solidaritätsfonds für die Bearbeitung der Anträge außerdem zusätzliche Mitarbeiter bewilligt.