Vorbereitet sein
Wie alle im Winter genutzten Fortbewegungsmittel sollte auch das Auto fit für die kalte Jahreszeit sein: Es gilt Batterie sowie Scheibenwischerblätter zu überprüfen und bei Bedarf zu ersetzen. Außerdem sollte die Scheibenwaschanlage mit genügend Frostschutzmittel aufgefüllt werden. Auch darf nicht vergessen werden, dass im Großherzogtum bei winterlichen Straßenverhältnissen – wie unter anderem Frost, Glatteis oder Schnee – Winter- oder Allwetterreifen Pflicht sind. Ansonsten kann laut Polizei eine Buße von 74 Euro verhängt werden, außerdem muss das Auto stehen gelassen werden. In puncto Winterausrüstung raten der Automobilclub Luxemburg (ACL) und die Polizei unter anderem dazu, für den Fall von zum Beispiel längeren Staus stets eine wärmende Decke, eine dicke Jacke und Handschuhe dabei zu haben.
Startklar machen
Ob man nun mit dem Auto oder zum Beispiel dem Rad von A nach B kommen will: Generell sollten sich Verkehrsteilnehmer Wettervorhersagen anhören und sich über die Situation auf den Straßen informieren. Da es bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zu Staus kommen kann, raten ACL und Polizei zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder dazu, früher loszufahren. Oft wird schon vor der Abfahrt mehr Zeit benötigt: Wenn es draußen kalt ist oder geschneit hat, müssen die Oberflächen von Fahrzeugen zuerst von Eisschichten oder Schnee befreit werden. Auch die Leuchten müssen enteist, schneefrei und sauber sein. Und dazu noch der Hinweis: Wenn man während des Freimachens von Auto und Co. den Motor laufen lässt, dann schadet das der Umwelt – außerdem ist es im Großherzogtum per Gesetz verboten.
Polizeikontrollen bis Sonntag
Seit Montag und noch bis zum Ende der Woche am 29. Januar führt die Polizei in Luxemburg vermehrt Kontrollen durch. Bei der Kampagne zur Straßenverkehrssicherheit „Gutt gesinn“ wird zum einen die freie Sicht der Fahrerinnen und Fahrer überprüft. Sie müssen also dafür sorgen, dass sie sowohl durch die Frontscheibe und die Seitenfenster als auch nach hinten freie Sicht haben. Ist das nicht der Fall, können 74 Euro Strafe fällig werden. Zum anderen nimmt die Polizei aktuell auch die Kennzeichen ins Visier: Kann man die Buchstaben und Zahlen darauf nicht gut lesen, wird ein Bußgeld von 49 Euro fällig. In dem Zusammenhang erinnert die Polizei daran, stets die entsprechenden Fahrzeugpapiere dabei zu haben.
Vorsichtig fahren
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt gilt es laut ACL während der Fahrt wachsam zu sein. Denn durch den Wechsel von Frost zu Tauwetter (und umgekehrt) können sich die Straßenbedingungen schnell verändern. Ein Tritt auf die Bremse kann nach einigen Metern dabei helfen, sich ein Bild von den Fahrbahnverhältnissen zu machen. Vor der Bremsprobe aber gilt: unbedingt in den Rückspiegel schauen. Ansonsten sollten starkes Abbremsen ebenso wie schnelles Beschleunigen, ruckartige Lenkbewegungen und riskante Überholmanöver vermieden werden. Ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und langsameres Fahren helfen dabei, sicherer unterwegs du sein. Wachsamkeit ist vor allem auf Brücken geboten: Durch die zusätzliche kalte Luft von unten bildet sich darauf schnell Glätte.
Fahrweise anpassen
Im Einsatz befindliche Winterdienstfahrzeuge sollten laut ACL und Polizei nicht überholt werden – denn vor den Schneepflügen fährt man dann auf umgeräumten und glatten Straßen. Auch sollte man nicht zu dicht hinter Streufahrzeugen fahren.
Ferner gilt: Bei winterlichen Verhältnissen sind Hauptstraßen zu bevorzugen; Abkürzungen über sogenannte Schleichwege oder durch ruhige Wohnviertel führen in den meisten Fällen nicht schneller ans Ziel, da diese erst später oder auch gar nicht freigeräumt werden. Da das Fahren bei schwierigen Witterungsverhältnissen anstrengend sein kann, rät der ACL bei längeren Fahrten zu ausreichend Pausen: etwa alle zwei Stunden. So lässt sich Müdigkeit am Steuer vermeiden. Damit am Ende hoffentlich alle sicher ans Ziel kommen.
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