Finanzminister Gilles Roth (CSV) hat den Mitgliedern des Finanzausschusses der Chamber am 30. November seinen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Steuertabelle um vier Indexstufen vorgelegt. Die Anpassungen sollen, wie Premierminister Luc Frieden es bereits ankündigt hat, ab dem 1. Januar 2024 angewandt werden. Ziel sei es, die Kaufkraft von Luxemburgs Haushalten wieder zu stärken, was wiederum den Unternehmen und dem Handel zugutekäme, geht aus einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom Donnerstag hervor.
Konkret sehe der Gesetzentwurf eine Anpassung der Steuerstufen um 10,38 Prozent im Vergleich zu dem seit 2017 geltenden Tarif vor. Die in dem Entwurf vorgesehene Steuererleichterung entspreche der Vereinbarung zwischen der Regierung, der UEL („Union des entreprises luxembourgeoises“) und den Gewerkschaften LCGB, CGFP sowie dem OGBL, die im Anschluss an die Sitzung der Tripartite vom 3. März 2023 getroffen wurde, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Damals sei eine Anpassung des Tarifs in Höhe von 2,5 Indexstufen vorgesehen worden. Mit dem neuen Gesetzesprojekt kämen nun weitere 1,5 Stufen hinzu.
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