Finanzminister Gilles Roth (CSV) hat den Mitgliedern des Finanzausschusses der Chamber am 30. November seinen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Steuertabelle um vier Indexstufen vorgelegt. Die Anpassungen sollen, wie Premierminister Luc Frieden es bereits ankündigt hat, ab dem 1. Januar 2024 angewandt werden. Ziel sei es, die Kaufkraft von Luxemburgs Haushalten wieder zu stärken, was wiederum den Unternehmen und dem Handel zugutekäme, geht aus einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom Donnerstag hervor.
Konkret sehe der Gesetzentwurf eine Anpassung der Steuerstufen um 10,38 Prozent im Vergleich zu dem seit 2017 geltenden Tarif vor. Die in dem Entwurf vorgesehene Steuererleichterung entspreche der Vereinbarung zwischen der Regierung, der UEL („Union des entreprises luxembourgeoises“) und den Gewerkschaften LCGB, CGFP sowie dem OGBL, die im Anschluss an die Sitzung der Tripartite vom 3. März 2023 getroffen wurde, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Damals sei eine Anpassung des Tarifs in Höhe von 2,5 Indexstufen vorgesehen worden. Mit dem neuen Gesetzesprojekt kämen nun weitere 1,5 Stufen hinzu.
Die Anpassung der Steuertabelle geht jedoch nicht ohne Preis für die Staatskasse: Die Anpassungen würden voraussichtlich mit 480 Millionen zu Buche schlagen. Der Staat müsse demnach mit einem Steuerabfall von weiteren 180 Millionen Euro im Vergleich zur Anpassung der Steuertabelle um 2,5 Indextranchen rechnen.
So wirken sich die Anpassungen aus
Das Finanzministerium liefert in seiner Mitteilung zudem einige konkrete Rechenbeispiele. So hätte dies beispielsweise für einen Steuerzahler der Steuerklasse 1 mit einem jährlichen Bruttogehalt von 75.000 Euro einen jährlichen Nettogewinn von 1.095 Euro im Jahr 2024 zur Folge. Unter Berücksichtigung der 2023 geltenden Konjunktursteuergutschrift (CIC) könne der Steuerzahler sich über ein jährliches Plus von 567 Euro freuen.
Das Finanzministerium führt ein Paar mit einer jährlichen Bruttosumme von 125.000 Euro (wobei das Gehalt der ersten Person 2/3 und das der zweiten Person 1/3 ausmacht) als zweites Beispiel an. Das Paar dürfe mit dem geplanten Gesetz nach Abzug der Steuern mit zusätzlichen 2.189 Euro rechnen – mit CIC gerechnet 1.333 Euro.
Ein Steuerzahler in der Steuerklasse 1a mit einem jährlichen Bruttogehalt von 50.000 Euro würde nach den Anpassungen 2024 über zusätzliche 1.160 Euro verfügen. Wendet man den CIC auf die Rechnung an, beläuft sich der Effekt immer noch auf 709 Euro.
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