Silvester und Feuerwerk gehen Hand in Hand. Damit beim Böllern alle Finger an ebendiesen bleiben und das neue Jahr nicht mit einem Strafzettel beginnt, haben wir die wichtigsten Hinweise gesammelt.
Von Misch Pautsch, Armand Hoffmann und Luc Laboulle
Um Punkt Mitternacht klirren Sektgläser, Wunderkerzen knistern und für einige Momente wirkt der Himmel vielerorts kurz taghell. Während das Spektakel im kollektiven Gedächtnis untrennbar mit dem Rutsch in das neue Jahr verbunden ist, bleibt es vielen Gemeindeverwaltungen in Luxemburg ein Dorn im Auge. Lärm, Sicherheitsbedenken, Schmutz und Umweltschutz werden als Gründe genannt, dem Geböllere Einhalt zu gebieten. In vielen Gemeinden ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern daher komplett verboten, andere tolerieren es ausnahmsweise in den Stunden um Mitternacht herum und nur wenige lassen den Hobby-Pyrotechnikern freie Hand.
Damit das neue Jahr für alle Beteiligten gut beginnt, haben wir die wichtigsten Infos darüber zusammengestellt, wo Feuerwerk abgeschossen werden darf, wie sichere Böller und Raketen gekennzeichnet sind und Regeln respektiert werden sollten, damit die Rettungskräfte ebenfalls einen möglichst entspannten Abend haben. Und anschließend noch Tipps, wenn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dann doch etwas schiefgeht.
Wenn schon Knalleffekt, dann aber richtig
Mit ordentlich Krach und Glitzer wird 2019 um Mitternacht begrüßt. Damit trotz der Feierlaune kein Unfall den Start ins neue Jahr verdirbt, heißt es besondere Vorsicht walten lassen. Für einige Menschen gehört das Feuerwerk zu Silvester wie Raclette und Crémant. Doch die Vorbereitungen beginnen nicht erst am Abend selber, sondern schon beim Einkauf von Raketen und Batterie-Feuerwerken. Denn noch immer landen über dubiose Umwege nicht zertifizierte Artikel aus Osteuropa in den Regalen. Zugelassenes Feuerwerk von risikoreichen Modellen zu unterscheiden, ist dabei ganz leicht.
Erlaubte Artikel tragen eine Prüfnummer, die mit „BAM“ beginnt. Diese lässt sich im Internet leicht überprüfen. Nicht zugelassenes Feuerwerk kann zu schweren Unfällen bis hin zum Tod führen. Eine erste Vorkehrung ist die Unterteilung der Feuerwerksartikel in die Kategorien I bis IV sowie T2. Im freien Handel werden nur Artikel der Klassen I (ab 16 Jahre) und II (über 18 Jahre) verkauft.
Alle anderen Klassen sind für Hobby-Feuerwerker tabu und dürfen nur an Personen ausgehändigt werden, die eine pyrotechnische Ausbildung bestanden haben. Einschränkungen gelten auch für die Händler: Sie müssen über eine Verkaufserlaubnis verfügen und dürfen bis zu 100 Kilogramm Feuerwerk auf Lager haben. Davon dürfen maximal 20 Kilogramm in Vitrinen ausgestellt werden, die übrige Menge muss sicher verschlossen sein. Zum Feuerwerk um Mitternacht gehört eine gewisse Vorbereitung, die sowohl dem eigenen als auch dem Schutz der umstehenden Zuschauer dient. So müssen die Feuerwerkskörper bis zum Abschuss an einem trockenen, kühlen und belüfteten Ort gelagert werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern liegt.
Zum Abschuss eignen sich offene Flächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Zwischen Zuschauern und Abschussrampe sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden. Nicht zuletzt gilt auch: Wer zündeln will, sollte bis Mitternacht auf Alkohol verzichten. Als Abschussrampe eignen sich leere Flaschen, die in einem Getränkekasten stehen. Die Rakete ist stets so auszurichten, dass sie nicht in die Richtung von Gebäuden fliegt. Anwohner sollten auf Nummer sicher gehen und Fenster und Dachluken schließen. Eventuelle Querschläger könnten sonst einen Wohnungsbrand auslösen.
Die Zündschnur von pyrotechnischen Artikeln ist stets am äußersten Ende anzuzünden. Nur so bleibt ausreichend Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Man soll sich nicht explodierten Feuerwerkskörpern erst nach 10 Minuten wieder nähern, um sie zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen diese ein weiteres Mal angezündet werden, da sie sonst sofort explodieren können.
Angst vor dem Knall
Das Abschießen von Feuerwerk sorgt jedoch nicht überall für freudige Gesichter. Besonders Tiere leiden häufig unter den lauten Geräuschen. Immer mehr Menschen sprechen sich deshalb gegen das Geballer aus. Als Haustierbesitzer sollte man am besten zu Hause bleiben, weil Tiere häufig in Panik ausbrechen und dann wegrennen. Jedes Jahr werden an Silvester zahlreiche Hunde und Katzen überfahren. Am besten sollte man Hund und Katze nicht alleine zu Hause lassen. Wenn man die Rollläden schließt und den Fernseher etwas lauter stellt, könnte das auch helfen, erklären Tierärzte. Dadurch werde eine vertraute Geräuschkulisse geschaffen.
Verbrannte Finger
Selbst wenn alle Sicherheitsvorschriften respektiert, Abstände eingehalten und nicht explodierte Böller alleine gelassen werden, kann es zu Unfällen kommen. Die häufigste Verletzung, die durch Feuerwerk entsteht, sind Verbrennungen. Diese sind umgehend mit lauwarmem Wasser während mindestens 15 Minuten zu kühlen. Eis oder Eiswasser ist hierbei zu vermeiden. Die verbrannte Haut oder offene Wunde soll danach desinfiziert und mit einer geeigneten sterilen Auflage bedeckt werden. Diese sollte standardmäßig in jedem Erste-Hilfe-Kasten zu finden sein. Zu wissen, wo genau sich dieser befindet, und dafür zu sorgen, dass er alles Nötige enthält, ist Verantwortung des Gastgebers.
Bei schweren oder großen Verbrennungen darf nicht gezögert werden, einen Arzt aufzusuchen. Wie Fans des Michael Bay-Filmes „Armageddon“ (1998) wissen, kann ein Böller, der in der Hand losgeht, zu schweren Verletzungen führen. Sollte ein oder mehrere Finger abgerissen werden, sind diese einzusammeln und den Rettungskräften zu geben.
Im Falle von Augenverletzungen sollen immer beide Augen bedeckt werden, um Bewegungen des verletzen Auges zu minimieren. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall sofort den Arzt aufsuchen. Ohrstöpsel sind indes nicht nur für Konzerte und Diskobesuche nützlich, sondern schützen auch während eines Feuerwerkes das Trommelfell vor kurz- und langfristigen Schäden. Feuerwerkskörper, die legal über den Tresen verkauft werden, sollten bei Einhaltung des Abstandes für das Gehör weitgehend unbedenklich sein.
Hohe Feinstaubbelastung
In der Silvesternacht erreicht die Feinstaubbelastung vielerorts Rekordwerte. Am 1. Januar 2017 um 1.00 Uhr nachts wurden an den Messstationen in Esch/Alzette und Luxemburg-Bonneweg Werte von über 100 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Am 1. Januar 2016 betrug die Belastung sogar fast 500 Mikrogramm. Die jährlichen Durchschnittswerte liegen in der Regel zwischen 10 und 15 Mikrogramm. Wie hoch die Feinstaubbelastung an Silvester ansteigt und wie lange sie sich hält, hängt stark von der Wetterlage ab. Laut Erklärungen des deutschen Bundesumweltamts hilft kräftiger Wind, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wetterlagen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an, so das Umweltbundesamt.
Feinstaub besteht aus winzigen Staubteilchen, die nur Bruchteile von einem Millimeter groß und für das menschliche Auge nicht sichtbar sind. In hohen Konzentrationen macht sich Feinstaub durch Augenbrennen und ein Kratzen im Hals bemerkbar. Er wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Die kleinen Partikel schädigen die Atemwege, greifen die Lungen an und stehen im Verdacht, Herzinfarkte zu verursachen. Laut dem deutschen Umweltbundesamt werden durch Feuerwerke auch große Mengen an ultrafeinen Partikeln freigesetzt, die bis in die tiefen Bereiche der Lungen vordringen können.
Die Regelungen der Gemeinden
Zahlreiche Gemeindeverwaltungen haben auch dieses Jahr wieder Regelungen und Einschränkungen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern veröffentlicht. Als Gründe werden neben dem Sicherheitsrisiko auch Lärmbelästigung für Mensch und Tier, Verschmutzung und Feinstaubbelastung genannt. Während immer Vorsicht geboten ist, kann unsere Tabelle einigen Lesern immerhin helfen, die Gefahr auszuschließen, dass beim Geböllere an Silvester plötzlich ungebetene Gäste – samt Strafzettel – die Party crashen. Sollte Ihre Heimatgemeinde oder die Partykommune Ihrer Wahl nicht auf der Liste stehen, lohnt sich ein Blick auf die Internet- oder sogar die Twitter-Seite ihrer Verwaltung.
Explizit erlaubt:
- Mersch
- Vianden
- Bad Mondorf
Verboten (außer mit schriftlicher Genehmigung)
- Diekirch
- Esch/Alzette
- Redingen
- Düdelingen
- Bettemburg
- Erpeldingen/Sauer
- Schifflingen
- Sanem
Kurzzeitig toleriert (23.45-0.15 Uhr)
- Mamer
- Grevenmacher
- Wiltz
- Differdingen
- Clerf
- Garnich (11.00-1.00)
- Ettelbrück (23.45-0.30)
- Rümelingen (23.55-0.15)
Sonderfälle
- Remich: Nur auf der Esplanade (Brücke Richtung Stadtbredimus) erlaubt, andernorts verboten
- Luxemburg: Erlaubnis theoretisch nötig, praktisch jedoch Grauzone
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