Im Fall Baby Bianka hat es offenbar schon früh Auffälligkeiten bei der Mutter gegeben, die bereits kurz nach der Geburt des Kindes bemerkt worden seien. Das geht aus einem RTL-Bericht zum Gerichtsprozess hervor. Der Prozesstermin vom Dienstag habe sich um Biankas Geburtstag am 6. Juni 2015 und die Tage danach gedreht. Demnach sei man im Escher „Centre hospitalier Emile Mayrisch“ (CHEM) in der Zeit nach der Geburt hellhörig geworden. Die Hebamme von Biankas Mutter habe die „Assistante sociale“ kontaktiert, weil ihr Dinge an der Mutter aufgefallen seien, die sie bei anderen Menschen normalerweise nicht beobachte. Zudem habe die Mutter nicht auf die Tipps der Hebamme „gehört“.
Auch der „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) hätte Biankas Mutter bereits auf dem Schirm gehabt. Drei Tage nach der Geburt habe der SCAS eine „Mesure de garde provisoire“ beantragt – eine Sorgerechtsmaßnahme. „In dringenden Fällen kann der Jugendrichter oder die Jugendschutzabteilung der Staatsanwaltschaft vorläufige Sorgerechtsmaßnahmen ergreifen, durch die das gefährdete Kind in einer Betreuungseinrichtung oder bei einer Vertrauensperson untergebracht wird“, heißt es auf der Website der Luxemburger Justiz. Rund einen Monat später sei bezüglich der Sorgerechtsmaßnahme ein Urteil gefallen, berichtet RTL. Doch als die Kriminalpolizei daraufhin eine Kontrolle bei der Mutter habe vornehmen wollen, sei das Kind bereits nicht mehr auffindbar gewesen.
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