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EU-Kommission erwägt Sanktionsverfahren gegen Polen

EU-Kommission erwägt Sanktionsverfahren gegen Polen

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Anfang 2016 erhob die EU-Kommission erstmals Bedenken wegen möglicher Rechtsstaatsverstöße in Polen. Seitdem haben sich die Fronten immer weiter verhärtet.

Nach zwei Jahren Dauerstreit mit Polen berät die Europäische Kommission am Mittwoch über Strafmaßnahmen gegen das Mitgliedsland. Die Brüsseler Behörde sieht in Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und damit für Grundwerte der Europäischen Union.

Zur Debatte steht, erstmals ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge zu eröffnen. Dieses gilt als schärfste Maßregelung gegen Mitgliedstaaten und kann zum Entzug von Stimmrechten führen, wenn alle anderen EU-Länder dafür sind.

Die polnische Regierungspartei PiS hatte in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das Oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen. Nur die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda fehlte zuletzt noch. Rechtsexperten kritisieren, damit gewinne die PiS Einfluss auf Richter und Gerichte.

Regierung hält an Justizreform fest

Die EU-Kommission warnt seit Monaten, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung in Polen ausgehöhlt werden könnten. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger hatte vorige Woche gesagt, vieles spreche dafür, dass Artikel 7 erstmals angewendet werde.

Auch die polnische Regierung erwartet ein solches Verfahren. An ihren Justizreformen hält sie dennoch fest. Diese seien dringend notwendig, hatte der neue Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Montag gesagt. Polen sei kein Bittsteller, der in Brüssel fragen müsse, ob er seine Justiz reformieren dürfe.

Morawiecki sagte, er hoffe, Warschau und Brüssel würden auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene der Zusammenarbeit finden. Im Januar werde er mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Gesetze sprechen.