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Ein Chaostag für die Polizei

Ein Chaostag für die Polizei
Der Zugriff unter Einsatz von Pfefferspray sei unkoordiniert verlaufen, sagte der Anwalt der vier Angeklagten.

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Ein höchst politischer Prozess, der mehrere Ebenen umfasst, wurde am Dienstag vor dem Berufungsgericht in der Hauptstadt verhandelt.

Einerseits geht es da um die repressive und unmenschliche Flüchtlingspolitik der EU und ihrer Grenzschutzbehörde Frontex. Gegen diese Politik hatten die vier Beschuldigten mit rund hundert anderen Bürgern im Juni 2014 im Rahmen des „March for Freedom“ der „Freedom not Frontex“-Plattform demonstriert. Andererseits geht es um das staatliche Gewaltmonopol, gegen das die Angeklagten vor der EU-Innenministerkonferenz im „Centre de conférences“ auf Kirchberg mutmaßlich rebelliert hatten.

Die vier Angeklagten – eine Luxemburgerin, zwei Deutsche und ein Flüchtling aus dem Tschad – waren im Mai 2017 in erster Instanz wegen bewaffneter Rebellion zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sie Berufung eingelegt.

Auf ihrem Weg von Straßburg nach Brüssel hatten die „March for Freedom“-Demonstranten am 5. Juni 2014 einen Zwischenstopp in Luxemburg eingelegt, wo die EU-Innenminister im Konferenzzentrum unter anderem über eine Verstärkung des Kampfes gegen illegale Immigration tagten. Diese Demo war nicht angemeldet. Die großherzogliche Polizei war demnach nicht darauf vorbereitet, den Innenministern Schutz zu gewähren. Deshalb wurden spontan alle verfügbaren Beamten aus allen Landesteilen zusammengetrommelt, um die Demonstranten, die bereits über die Absperrung gestiegen waren, wieder zurück an ihren Platz zu weisen.

Die Demonstranten wollten sich jedoch nicht gewähren lassen und veranstalteten ein sogenanntes Sit-in, indem sie sich hinsetzten und ihre Arme ineinander verschränkten. Das erschwerte der Polizei natürlich die Arbeit, weshalb diese „Polizeitechniken“ anwandte, um die Demonstranten wieder hinter die Barrikaden zu bekommen. Dabei kam es zu Gewaltsituationen, wie ein während des in erster Instanz verhandelten Prozesses gezeigtes Video und Bilder einer Fotografin auch deutlich belegen. Um weitere Demonstranten davon abzuhalten, die Barrikaden zu überqueren, setzte die Polizei Tränengas ein. Auch das ist mit Bildmaterial belegt und wird auch von den Beamten nicht bestritten.

Viel Durcheinander

Nicht belegt sind jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, auch die Demonstranten hätten eine „tränengasähnliche Flüssigkeit“ auf die Polizei geworfen. Zwar hätten einige Polizisten sich über verbrennungsähnliche Verletzungen beklagt, wie die Generalstaatsanwältin am Dienstag erklärte, doch gefunden worden sei diese mutmaßliche Flüssigkeit nicht, betonte der Anwalt der Angeklagten, Me Sam Ries. Auch gebe es in der Anklageschrift keinen Anhaltspunkt, dass andere Waffen benutzt worden seien.

Die „Verbrennungen“ hätten auch von dem von den Polizisten eingesetzten Tränengas stammen können, das durch den Wind nicht sein Ziel erreicht und sich gegen die Polizisten gewandt habe, sagte der Anwalt, der auch Widersprüche feststellte in der Art und Weise, wie die Polizei kommuniziert und eingegriffen hat. So seien in einer ersten Phase die Demonstranten ohne Megafon aufgefordert worden, das Konferenzgelände zu verlassen, in einer zweiten Phase sei die Kommunikation dann gar nicht mehr erwünscht gewesen, sondern es sei nur noch eingeschritten worden, so Me Ries. Die Zugriffstaktik unter Einsatz von Pfefferspray sei dann auch eher unkoordiniert verlaufen. Jeder Beamte sei freigestellt gewesen, sein eigenes Spray zu benutzen. Auch seien Hunde ohne Maulkorb eingesetzt worden, was ebenfalls durch Bilder belegt ist.

Als die Situation sich dann etwas beruhigt hatte, wurden einige Demonstranten, die als mutmaßliche Straftäter identifiziert wurden, von der Polizei dazu aufgefordert, sich auszuweisen, was diese aber verweigert hätten, wie die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft ausführte. Wegen der Solidarität der anderen Demonstranten habe die Polizei zudem Probleme gehabt, spezifische Personen aus der Masse herauszunehmen.

Me Sam Ries sagte, die Polizisten hätten Verdächtige anschließend nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und sie mit auf die Wache genommen. Dort hätten die Festgenommenen die Polizisten zwar nicht mit der Faust oder mit dem Baseballschläger geschlagen, aber sie hätten an der Uniform der Beamten gezupft und sie angerempelt, meinte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, die eine Bestätigung des Strafmaßes aus erster Instanz forderte.

Für Menschenrechte

Die Beschuldigten selbst unterstrichen, dass sie nicht rebelliert, sondern sich gegen Rassismus, für die Rechte von Geflüchteten und für Menschenrechte allgemein eingesetzt hätten, was sie auch weiterhin tun wollten, wie sie am Dienstagabend in einer Mitteilung schrieben.

Die vier Angeklagten hätten lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, betonte ihr Anwalt, der zugab, dass es ein Fehler gewesen sei, die Demonstration nicht vorher anzumelden, und demzufolge ein milderes Strafmaß forderte. Abschließend zitierte er ein Urteil des Diekircher Gerichts, bei dem ein Betrunkener zwei Polizisten angegriffen hatte und nur zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.
Das Urteil ergeht am 27. März.

René Knoechler
28. Februar 2018 - 21.37

Ech gesinn um Video just Polizisten dei massiv matt Treinegaass rondremspretzen. Ech gesinn um Video och just Polizisten, dei d'Demonstranten brutaal d'Traap eroofzeien. Vunn alleguer deenen Ukloopunkten geint d'Demonstranten, as guer naischt um Video ze gesinn. Et bleift eis naischt aanescht iwwreg fier den Polizisten ze gleewen oder och nett. Ob jiddfer Fall huet een zu Letzebuerg besser folgend elementaar Regelen ze befollegen:
1.) Haal de Baack
2.) Faal nett ob
3.) Gei nett mei demonstreieren, egaal em waat et geht!

Julien
28. Februar 2018 - 18.32

Dir sidd awer gutt. Wann een iech géif un der Uniform 'zupfen' (wéi séiss) , géift Dir dann net duerchdréien? ;-)

Jeanne Munzen
28. Februar 2018 - 17.53

Neben dem Recht auf freie Meinungsäusserung gibt es aber auch das Recht auf einen fairen Prozess. Wenn die Angeklagten wegen "bewaffneter Rebellion" verurteilt wurden, bei den Demonstranten aber keine Waffen gefunden wurden, es auch keinen Beleg für den Einsatz solcher gab, dann können sie auch nur wegen der illegalen Demonstration und ev. Rebellion angeklagt werden. Dass Polizisten, die aus welchen Gründen auch immer in einer Situation überfordert waren, gerne mal die Darstellung der Situation an ihre Reaktion anpassen, kennt man von zahlreichen Beispielen aus dem Ausland. Ein Rechtsstaat hat aber unparteiisch Recht zu sprechen. Die Beamten sind eh vom bereits vom Gesetz her besonders geschützt.

J.C. KEMP
28. Februar 2018 - 16.54

Rebellion gegen Hortograffi hund Krammatick sollte auch bestrafft werden.

GM
28. Februar 2018 - 10.44

Kenns du aus Spuenien ?

Thomas von Horstein
28. Februar 2018 - 9.04

Das Recht auf freie Meinungsäusserung beinhaltet kein Recht auf renitentes Benehmen und illegale Demonstrationen. Auch eine noch so gute Sache wie der Einsatz für Menschenrechte, rechtfertigt keinen Widerstand und Gewalt gegen Polizeipersonal. Allenfalls müssen auf der Polizeiseite Lehren für allfällige Korrekturen in der Schulung getroffen werden.

Serenissima
28. Februar 2018 - 8.49

Rebellion gegen die Staatsgewalt ist Rebellion und sollte bestrafft werden.....sonst kann es keine Tagungen der EU Minister mehr in Luxemburg geben wenn es immer zu solschen Zwichenfällen kommt...also Straffe muss sein für alle Beteiliegten...

GM
28. Februar 2018 - 7.30

Jo eis Pozilei as eben schnell iwerfuerdert... wann een just gewinnt as de 7e hir Tiitchen Gras am Schoulhaf ze konfiszeieren... bei sou epes wessen se dann net mei weider.